Montag, 6. Juni 2011

Tilgung forcieren

Riester in jeder Variante, also bei einem planmäßigen Vermögensaufbau mit Versicherungen ebenso wie bei Wohn-Riester (der für Immobilienbesitzer prädestinierten Form der staatlich geförderten Altersvorsorge) hat im Vergleich zu einer anderen Form der staatlichen Wohneigentumsförderung, den zinsgünstigen Fördergeldern der öffentlichen Hand, den Vorteil, jederzeit beginnen zu können. Für die klassischen Förderdarlehen zur Wohneigentumsförderung im Rahmen einer privaten Baufinanzierung ist es nämlich bei der Anschlussfinanzierung zu spät. Die Eigenheimrente (offizielle Bezeichnung für Wohn-Riester) kann somit auch anlässlich der Prolongation der Darlehen nach Auslaufen einer Festzinsbindung neu als zusätzlicher Finanzierungsbaustein abgeschlossen werden. Die zusätzlichen Tilgungen durch die Zulagen aus der Eigenheimrente stehen jedem Förderberechtigten zu. Arbeitnehmer und Beamte zählen zu diesem geförderten Personenkreis, für Selbstständige ist dies unter Umständen komplizierter. Diese wenden sich in der Praxis häufig mit diesem oder ähnlichen Anliegen rund um die Altersvorsorge an eine bankenunabhängige Unternehmensberatung.

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