Montag, 6. Juni 2011

Immobilien fürs Alter

Immobilien sind Altersvorsorge. Dies sagen Umfragen und auch der Staat. Letzterer betrachtet Immobilien, sofern sie in Deutschland belegen sind und vom Eigentümer als selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden, nämlich als förderfähig im Rahmen der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge, besser unter dem Schlagwort Riester-Rente bekannt. Eine Möglichkeit, bei der eine selbstgenutzte Wohnimmobilie ganz konkret in die private Altersvorsorge eingebunden wird, indem regelmäßige Zahlungen fließen, die das monatliche Budget ergänzend zu Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem berufsständischen Versorgungswerk, einer Betriebsrente, der Riester-Rente, einer ebenfalls staatlich geförderten Basis-Rente, auch als Rürup-Rente bezeichnet, oder anderen privaten Rentenleistungen, beispielsweise Privatrenten aus Versicherungen (Lebens- oder Rentenversicherungen, klassisch oder als sogenannte Fondpolicen fondsgebunden) oder auch regelmäßigen planmäßigen Vermögensentnahmen durch Auszahlpläne besteht für Ruheständler in einer Immobilienrente. Hierbei wird durch hierauf spezialisierte Kreditinstitute eine sogenannte Umkehrhypothek gewährt.
Der oder die Eigentümer erhalten hierbei regelmäßige Zahlungen aus der valutierten Umkehrhypothek. Entscheidend bei dieser Form der Altersvorsorge ist, dass das lebenslange Wohnrecht der Eigentümer keinerlei Einschränkungen erfährt. Das aufgenommene Darlehen wird bei Tod des letzten Eigentümers, alternativ bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie aus dem Verkaufserlös getilgt. Mit anderen Darlehen die Immobilie betreffend sollte allerdings bei Antragstellung der Umkehrhypothek bereits Schluss sein, d.h., eine ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte bereits getilgt sein, da Lastenfreiheit ein wichtiges Kriterium in den Beleihungsrichtlinien bei der Immobilienrente darstellt.

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