Mittwoch, 23. März 2011

Sonderkonditionen bei der Geldanlage

Eine bewährte Form der Geldanlage für praktisch jedermann stellen Investmentfonds dar. Sie bieten mehrere Dienstleistungen wie beispielsweise eine professionelle Verwaltung und Risikostreuung. Daneben sind die verwalteten Gelder als Sondervermögen auch vor der etwaigen Insolvenz der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft oder auch der Depotbank, der die Verwahrung des Fondsvermögens obliegt, geschützt. Natürlich verursachen Fonds auch Kosten. Die Gesamtkosten liegen grundsätzlich am höchsten bei Aktienfonds. Bei Rentenfonds sind sie allgemein niedriger und am geringsten bei Geldmarktfonds. Insgesamt lassen sie sich unterteilen in fixe und variable Kosten.
Die reinen Verwaltungskosten und die Managementgebühren sind wie die Kosten für die Depotbank durch den Anleger nicht beeinflussbar. Hingegen ergibt sich unter Umständen eine Möglichkeit, sich der Ausgabeaufschläge beim Kauf von Fonds zu entledigen. Ausgabeaufschläge bei Investmentfonds stellen eine Vergütung für den oder die Fondsvermittler dar. Dies können Banken, Versicherungen, Finanzvertriebe, Vermögensverwalter oder unabhängige Finanzberater sein. Der Ausgabeaufschlag wird mitunter auch als Aufgeld oder Agio bezeichnet. Er ist in der Theorie dazu bestimmt, als Vertriebsprovision die Beratungsleistung des Vermittlers abzugelten. Üblicherweise fließt der gezahlte Ausgabeaufschlag je nach getroffener Vertriebsvereinbarung zwischen Kapitalanlagegesellschaft und Vermittler teilweise oder auch vollständig an den Vermittler.
Ein Vergleich unter mehreren Anbietern kann sich für den Anleger jedoch insoweit lohnen, als unter Umständen für ein und denselben Fonds Rabatt in unterschiedlicher Höhe gewährt werden kann. Rabatte auf den Ausgabeaufschlag wirken sich unmittelbar auf die Rendite der Geldanlage aus. Es handelt sich gewissermaßen um Sonderkonditionen. Mit jedem gesparten Prozentsatz an Ausgabeaufschlag fließt ein höherer Teil des Anlagebetrages in das Investment. Gerade bei länger laufenden Anlagen, die für nicht wenige Fonds ohnehin zu empfehlen sind, kann der Zinseszinseffekt durch die gesparten Kosten umso besser seine Wirkung entfalten, am Besten natürlich durch Kauf von Fonds ohne Ausgabeaufschlag.

Montag, 21. März 2011

Verschenktes Geld

Wofür braucht man eigentlich einen Dispo? Nur als finanziellen Puffer für den Ausnahmefall. Denn: Er ist teuer, sehr teuer sogar im Vergleich zu einem Ratenkredit. Ein Dispo wird meist durch das kontoführende Kreditinstitut formlos eingeräumt, wenn regelmäßige Einkünfte in einer gewissen Mindesthöhe auf dem Girokonto zu verzeichnen sind. Der Kunde muss neben einer ohnehin ausreichenden Bonität, die im Rahmen der Kontoeröffnung durch die zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Selbstauskunft, Verdienstbescheinigungen und Einholung einer Schufa-Auskunft geprüft wird, zusätzlich den Nachweis erbringen, dass er sein Girokonto beanstandungsfrei führt. Grundsätzlich beträgt ein Dispositionskredit in etwa das Drei- bis Fünffache des monatlichen Nettoeinkommens, das als regelmäßiger Eingang auf dem Girokonto zu verzeichnen ist. Allerdings werden bestehende Kredite auf den Verschuldungsgrad des Kunden in der Regel teilweise oder vollständig angerechnet. Das Dispositionslimit auf dem Gehaltskonto wird also entsprechend reduziert. Was die Verwendung des Dispos angeht, so sollte diese, wie bereits angedeutet, nur in Notfällen erfolgen. Durch die Bequemlichkeit, sich nicht um eine günstigere Möglichkeit zur Finanzierung zu kümmern, verschenkt man ansonsten bares Geld.

Freitag, 18. März 2011

Versicherungen für Kredite

Eine Restschuldversicherung wird von Seiten der Banken und Sparkassen oftmals angeboten, um einen Ratenkredit abzusichern. Die Restschuldversicherung soll hierbei die noch nicht getilgte Kreditsumme im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Laufzeit der Finanzierung in einer Summe als Versicherungsleistung erbringen. Zusätzlich ist mitunter auch in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, dass die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Kreditraten bei längerer Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers übernimmt. Während es im Zuge einer Baufinanzierung als uneingeschränkt empfehlenswert erscheint, die Risiken abzusichern, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod des Haupt- oder Alleinverdieners die Immobilie nicht halten können, ist dies in Bezug auf einen Ratenkredit zu hinterfragen. Eine Restschuldversicherung stellt sich bei näherer Betrachtung häufig als zu teuer heraus. Jedoch sieht man es nicht auf den ersten Blick, da die Versicherungsprämien nicht zusammen mit den Finanzierungskosten in die Berechnung des Effektivzinses einbezogen werden. Eben aus diesem Grunde wird der Abschluss einer Restschuldversicherung, bisweilen auch Restkreditversicherung genannt, nur in den seltensten Fällen von Seiten der Kreditinstitute als formale Auflage für eine positive Kreditentscheidung gemacht. In diesem Fall müssten die Kosten der Versicherung eingerechnet werden. Bei einer Einbeziehung der Versicherungskosten in die gesamten Kreditkosten wäre ansonsten ein Effektiver Jahreszins in einer Größenordnung von (beispielsweise) rund 15% p.a. statt rund 8% p.a. auszuweisen. Als preisgünstigere Alternative bietet sich eine Risikolebensversicherung mit degressiv fallender Versicherungssumme an, die an die finanzierende Bank oder Sparkasse abgetreten wird.

Montag, 14. März 2011

Nicht zu viel zahlen

Seit einiger Zeit sind Privatkunden wieder zunehmend in den Blickpunkt des Interesses von Banken und Sparkassen geraten. Grund ist, dass die Margen im Privatkundengeschäft zwar nicht sehr hoch sind, dafür sind die Erträge jedoch vergleichsweise stabil.
Das Girokonto gilt hierbei gewissermaßen als Dreh- und Angelpunkt der gesamten Geschäftsverbindung. Während die reine Durchführung des unbaren Zahlungsverkehrs sich für die meisten Kreditinstitute als defizitär darstellt, ergeben sich über das Girokonto viele weitere Anknüpfungspunkte. Entsprechend sind viele Banken dazu übergegangen, kostenlose Girokonten anzubieten.
Man sollte im Einzelfall jedoch prüfen, ob ein Girokonto tatsächlich kostenlos ist. Neben einer monatlichen Grundgebühr, die zunehmend seltener erhoben wird, fallen mitunter weitere Kosten durch Entgelte für Buchungsposten oder Daueraufträge (Einrichtung, Änderung, Löschung) an. Auch eine EC-Karte ist nicht automatisch kostenlos. Umgekehrt kann, zumindest für einen Karenzzeitraum, im Paket auch eine kostenlose Kreditkarte bereits enthalten sein.
Neben den reinen Kontokosten ist es zudem empfehlenswert, auch die Kosten einer möglichen Inanspruchnahme des Dispositionskredites zu betrachten (Höhe der Sollzinsen, ausgedrückt im Effektiven Jahreszins). Meistens sind Dispos jedoch alles andere als günstige Kredite im Vergleich zu einem Ratenkredit. Manche Banken und Sparkassen gewähren überdies auch auf Girokonten Guthabenzinsen. Dieser Aspekt kann somit bei einem Vergleich der einzelnen Anbieter auch von Interesse sein.

Freitag, 11. März 2011

Auch für kleinere Beträge

Mischfonds als vermögensverwaltendes Instrumentarium sind die älteste Form des Investmentfonds und wie alle Fonds dadurch gekennzeichnet, dass sie das Kapital sehr vieler Anleger aufnehmen und in verschiedene Wertpapiere investieren. Die Mindestanlagebeträge sind in aller Regel sehr niedrig. Sofern sie in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, unterliegen sie der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Vermögenswerte der Anleger sind mithin vor dem Zugriff Dritter als Sondervermögen geschützt. Die Verwahrung der Vermögenswerte erfolgt bei einer von der Kapitalanlagegesellschaft unabhängigen Depotbank, die die Käufe und Verkäufe von Wertpapieren ausführt und überwacht. Mischfonds investieren sowohl in Aktien als auch in Anleihen. Das Verhältnis zwischen beiden Anlageformen ist grundsätzlich flexibel. Der Aktienanteil ist häufig jedoch nach oben hin gedeckelt. Man unterscheidet je nach Risikogehalt defensive, ausgewogene, flexible und dynamische Mischfonds. Seit der Finanzkrise werden Mischfonds wieder zunehmend populär im Vergleich zu reinen Aktienfonds. Sie erscheinen besser geeignet, eine auskömmliche Rendite ohne die erheblichen Risiken und Schwankungen einer ausschließlichen Aktienanlage zu erzielen. Kosten fallen bei Erwerb durch den Ausgabeaufschlag an. Dieser lässt sich vielfach durch eine Vermittlung über unabhängige Finanzberater, die einen Fonds Rabatt gewähren, reduzieren oder sogar vermeiden.

Mittwoch, 9. März 2011

Aktienfonds light?

Dividendenfonds stellen eine spezielle Ausrichtung innerhalb des Segments der Aktienfonds dar. Sie fokussieren sich bei ihren Investitionen auf Beteiligungen an dividendenstarken Aktiengesellschaften. Üblicherweise findet die Selektion dadurch statt, dass aus dem zur Verfügung stehenden Anlageuniversum diejenigen Aktien bevorzugt ausgewählt werden, die eine überdurchschnittlich hohe Dividendenrendite aufweisen, gemessen an der (nachhaltig auszuschüttenden) Dividende in Relation zum aktuellen Börsenkurs.
Als konventionelle Investmentfonds unterliegen auch Dividendenfonds, soweit sie in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dividendenfonds sind als Sondervermögen konzipiert, fallen entsprechend im Falle der Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft nicht in die Insolvenzmasse. Die Vermögenswerte der Anleger sind mithin vor dem Zugriff Dritter geschützt. Die Verwahrung der Vermögenswerte erfolgt bei einer von der Kapitalanlagegesellschaft unabhängigen Depotbank, die auch die Käufe und Verkäufe von Wertpapieren ausführt und die Übereinstimmung der Transaktionen mit den Regularien entsprechend den Statuten des Investmentfonds überwacht.
Dividendenfonds weisen in der Regel eine stabilere Wertentwicklung als konventionelle Aktienfonds aus, da sie sich bei der Titelauswahl auf substanzstarke “Value“-Aktien beschränken und somit die höheren Risiken und Chancen von reinen Wachstumswerten meiden. Die Risiken auf kurz- und mittelfristige Sicht sind dennoch nicht zu unterschätzen. Von einem “Aktienfonds light“ sollte man nicht sprechen!
Was die Kosten angeht, unterscheiden sich Dividendenfonds nicht wesentlich von konventionellen Aktienfonds. Für den Kunden ist es in jedem Fall anzuraten, sich um einen Fonds Rabatt zu bemühen. Dies glückt bei einer Vermittlung durch unabhängige Finanzberater.

Montag, 7. März 2011

Förderrenten im Überblick

Die Betriebliche Altersvorsorge stellt zusammen mit der Riester-Rente die sogenannte zweite Schicht innerhalb des Systems der Altersvorsorge in Deutschland dar. Die erste Schicht umfasst demgegenüber die gesetzliche Rentenversicherung und die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Die dritte Schicht, die rein private Zusatzsicherung, umfasst die flexible Altersvorsorge, etwa durch private Rentenversicherungen, sonstige Kapitalmarktprodukte wie Fonds oder auch Immobilien, insbesondere das private Eigenheim. Letzteres wiederum wird durch die Riester-Rente mittelbar oder unmittelbar (durch “Wohn-Riester“) gefördert.
Die Betriebliche Altersversorgung wurde seitens des Staates dadurch gestärkt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat (§ 1 BetrAVG), und dass mittels steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vergünstigungen Anreize bestehen, diese auch wahrzunehmen. Es bestehen fünf Möglichkeiten, die betriebliche Altersversorgung zu gestalten. Diese Durchführungswege sind: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Direktzusage. Für Riester wird für Arbeitnehmer ebenfalls eine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche staatliche Förderung gewährt, bei Rürup kommen nur Steuervorteile zum Tragen, allerdings für jedermann, auch beispielsweise für nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Was im Einzelfall welche Vor- und Nachteile hat, lässt sich mit Hilfe einer unabhängigen Finanzberatung klären.

Freitag, 4. März 2011

Das Eigenheim - finanzielles Polster für den Ruhestand

Eine Möglichkeit, durch die selbstgenutztes Wohneigentum, also das private Eigenheim in die private Altersvorsorge eingebunden wird, besteht in Form einer Umkehrhypothek. Hierdurch wird durch spezialisierte Kreditinstitute eine Immobilienrente gewährt: Die Eigentümer erhalten, ohne dass das lebenslange Wohnrecht irgendwelche Einschränkungen erfährt, regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe, gewissermaßen eine zusätzliche Rente. Das zugrunde liegende Darlehen wird bei Tod des letzten Eigentümers oder im Zuge eines vorzeitigen Verkaufs der Immobilie aus dem Verkaufserlös getilgt. Nicht zu verwechseln mit einer Immobilienrente ist hingegen die sogenannte Eigenheimrente, die offizielle Bezeichnung für “Wohn-Riester“.
Da während der Laufzeit der Immobilienrente und des zugehörigen Darlehensvertrages keinerlei Zahlungen von den Eigentümern zu leisten sind, spielt die Bonität, d.h., die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit der Antragsteller, keine Rolle. Vielmehr wird lediglich auf den Wert der Immobilie abgestellt; in Verbindung mit dem Lebensalter der Antragsteller zu Beginn der Umkehrhypothek ergibt sich die Höhe der darstellbaren Finanzierung und damit die anhand versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelte Höhe der Immobilienrente. Bedingung in der Praxis ist in aller Regel, dass das Eigenheim lastenfrei oder annähernd frei von Lasten Dritter sein muss. Die ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zu Beginn der Immobilienrente bzw. bei Valutierung der Umkehrhypothek bereits vollständig getilgt sein.

Mittwoch, 2. März 2011

Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten werden zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart bzw. von der jeweiligen Bank oder Sparkasse als Voraussetzung für die Bereitstellung einer Finanzierung verlangt, wenn die Volumina bestimmte Relationen zum regelmäßigen Einkommen des Kreditnehmers übersteigen. Hierdurch sollen Kreditausfälle vermieden werden, falls die vereinbarungsgemäße Rückführung während der Dauer der Finanzierung nicht mehr sichergestellt ist.
Bei einem Ratenkredit ist es nicht unüblich, dass dieser auf Blankobasis vergeben wird, also ohne explizite Kreditsicherheiten, weil das maßgebliche Kriterium für die Kreditvergabe darin besteht, dass das regelmäßige Einkommen mit einem hinreichenden Puffer dafür ausreicht, bestehende Finanzierungen und den beantragten Kredit innerhalb einer als vertretbar anzusehenden Laufzeit zu tilgen. Im Unterschied dazu ist bei einer Baufinanzierung die Besicherung der Darlehen durch Pfandunterstellung der finanzierten Immobilie generell Standard.
Üblicherweise spielen Kreditsicherheiten im Privatkundenkreditgeschäft vergleichsweise selten eine Rolle, wenn man absieht von einer Baufinanzierung, einer Immobilienfinanzierung oder einem höheren Ratenkredit, beispielsweise zur Finanzierung eines Neuwagens. Bezogen auf Kredite an Geschäftskunden, also Unternehmen und Selbstständige, steht die Frage von Kreditsicherheiten hingegen permanent im Raum. Auf diesen Aspekt sollten sich junge Unternehmen, die sich noch in der Phase der Existenzgründung befinden, hinreichend für die Kreditverhandlungen vorbereiten. Eine in Finanzierungsfragen versierte Unternehmensberatung ist in diesen Fällen eine geeignete Anlaufstelle.