Freitag, 11. März 2011

Auch für kleinere Beträge

Mischfonds als vermögensverwaltendes Instrumentarium sind die älteste Form des Investmentfonds und wie alle Fonds dadurch gekennzeichnet, dass sie das Kapital sehr vieler Anleger aufnehmen und in verschiedene Wertpapiere investieren. Die Mindestanlagebeträge sind in aller Regel sehr niedrig. Sofern sie in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, unterliegen sie der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Vermögenswerte der Anleger sind mithin vor dem Zugriff Dritter als Sondervermögen geschützt. Die Verwahrung der Vermögenswerte erfolgt bei einer von der Kapitalanlagegesellschaft unabhängigen Depotbank, die die Käufe und Verkäufe von Wertpapieren ausführt und überwacht. Mischfonds investieren sowohl in Aktien als auch in Anleihen. Das Verhältnis zwischen beiden Anlageformen ist grundsätzlich flexibel. Der Aktienanteil ist häufig jedoch nach oben hin gedeckelt. Man unterscheidet je nach Risikogehalt defensive, ausgewogene, flexible und dynamische Mischfonds. Seit der Finanzkrise werden Mischfonds wieder zunehmend populär im Vergleich zu reinen Aktienfonds. Sie erscheinen besser geeignet, eine auskömmliche Rendite ohne die erheblichen Risiken und Schwankungen einer ausschließlichen Aktienanlage zu erzielen. Kosten fallen bei Erwerb durch den Ausgabeaufschlag an. Dieser lässt sich vielfach durch eine Vermittlung über unabhängige Finanzberater, die einen Fonds Rabatt gewähren, reduzieren oder sogar vermeiden.

Keine Kommentare: