Sonderzahlungen, die beim Leasing häufig zum Einsatz
gelangen, reduzieren die monatliche Belastung. Anders als Sondertilgungen bei
einem Kredit sind Leasing-Sonderzahlungen jedoch nur zu Vertragsbeginn möglich.
Mitunter liegen sie im Interesse des Leasingnehmers, teilweise werden sie auch von
der finanzierenden Leasinggesellschaft zur Auflage gemacht. Bei einer
Autofinanzierung wird häufig der Gebrauchtwagen Zug um Zug mit der
Neuwagenfinanzierung an den Händler verkauft. Der Erlös kann bei einer Finanzierung über einen Ratenkredit als Eigenkapital eingesetzt
werden oder bei Abschluss eines Leasingvertrages für den Neuwagen als
Sonderzahlung eingebracht werden. In beiden Fällen sinkt der zu finanzierende
Betrag; im Gegensatz zu einer reinen Fremdfinanzierung, wie sie in der Praxis
häufig bei einer Baufinanzierung ohneEigenkapital anzutreffen ist, handelt es sich in beiden Fällen um eine
Mischfinanzierung.
Nicht unproblematisch wird es jedoch, wenn eine
Sonderzahlung zur Senkung des Risikos von Seiten der Leasinggesellschaft
gefordert wird, der entsprechende Betrag jedoch nicht vom Kunden aus eigenen
Mitteln aufgebracht werden kann, sondern fremdfinanziert werden muss. Dies kann
durch Inanspruchnahme des in der Regel teuren Dispositionskredites oder durch einen
gesonderten Kredit erfolgen.
In beiden Fällen ist offensichtlich, dass die
Tragfähigkeit der Finanzierung sehr knapp kalkuliert ist. Die niedrige
monatliche Belastung aus dem Leasingvertrag wird durch die Kreditraten bzw. die
Zinsbelastung auf dem Girokonto in aller Regel überkompensiert, so dass sich
diese Art der Mischfinanzierung grundsätzlich nur in Ausnahmefällen anbietet,
etwa weil die Nutzung des Fahrzeugs oberste Priorität hat und günstigere
Finanzierungsmöglichkeiten nicht verfügbar sind.