Mittwoch, 27. Februar 2013

Kreditsicherung bei Wertpapierkrediten

Ein Lombardkredit ist ein Kredit etwas speziellerer Natur. Es handelt sich, vergleichbar einem Rahmenkredit, um eine Kreditlinie, die, anders als bei einem Dispo, nicht auf Privatpersonen mit einem regelmäßigen Einkommen beschränkt ist. Im Gegenzug zu einem Ratenkredit werden bei einem Lombardkredit keine planmäßigen Tilgungen vereinbart. Dafür ist eine Befristung nicht unüblich.

Der Lombardkredit zeichnet sich dadurch aus, dass er zu den Finanzierungen gehört, bei denen Kreditsicherheiten gefordert werden. Während etwa bei einer Immobilienfinanzierung ein Grundpfandrecht zugunsten der finanzierenden Bank bestellt wird, werden bei einem Lombardkredit Wertpapiere, die sich im Depot des Kreditnehmers befinden, zugunsten der jeweiligen Bank oder Sparkasse verpfändet.

Wie auch bei einer Baufinanzierung ist die Kreditverwendung grundsätzlich zweckgebunden. Üblicherweise dienen die verpfändeten Wertpapiere, beispielsweise Aktien, Anleihen oder Fonds, dazu, weitere ebenfalls zu verpfändende Wertpapiere auf Kredit zu kaufen. Die Durchführung dieser Finanzierung ist für den Kreditnehmer vorteilhaft, wenn die Rendite der auf Kredit gekauften Wertpapiere die Finanzierungskosten übersteigt. Dies ist keineswegs einfach zu bewerkstelligen, auch wenn die Konditionen von Lombardkrediten durchweg merklich günstiger sind als die Zinssätze, die für Ratenkredite gefordert werden. Zudem besteht das Risiko, dass die auf Kredit gekauften Wertpapiere im Kurs verlieren und die Rechnung für den Kreditnehmer nicht aufgeht. Entsprechend werden bei vielen Kreditinstituten hohe Anforderungen an die Bonität des Kunden bei der Vergabe eines Lombardkredites gestellt.

Dienstag, 19. Februar 2013

Bausparen mit Riester-Förderung

Mit Bausparen steht Angestellten und Arbeitern, Beamten sowie rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen ein konservativer, aber sicherer und planbarer Weg offen, die staatliche Förderung der Riester-Rente zu nutzen. Im Vergleich zu den Garantieverzinsungen klassischer Rentenversicherungen muss sich die erzeilbare Rendite eines für die Durchführung von Riester zertifizierten Bauspartarifes nicht verstecken, insbesondere im Hinblick auf die grundsätzlich niedrigeren Kosten, die mit dem Abschluss eines Bausparvertrages über die gesamte Laufzeit verbunden sind. Im Gegensatz zum Bausparen bieten renditeorientierte Varianten der Riester-Rente wie fondsgebundene Rentenversicherungen und Fondssparpläne die Möglichkeit, an den Chancen insbesondere der Aktienmärkte zu partizipieren, um eine höhere lebenslange monatliche Rente zu erwirtschaften. Jedoch bestehen bei ungünstigem Verlauf auch Risiken, die im Worst Case dazu führen, dass lediglich die eingezahlten Beiträge sowie eingegangene staatliche Altersvorsorgezulagen als Rentenbasis zur Verfügung stehen.

Bausparen bietet hingegen eine solide und tendenziell für vergleichsweise konservative Naturen geeignete Möglichkeit an, um die Vorzüge der staatlich geförderten privaten zusätzlichen Altersvorsorge in Form von Altersvorsorgezulagen und steuerlicher Begünstigung der Eigenbeiträge durch Sonderausgabenabzug im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung zu nutzen.

Überdies lassen sich mit einem Riester-Bausparvertrag die klassischen Vorteile des Bausparens nutzen, indem das angesparte Kapital zum Ende der Vertragslaufzeit für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums verwendet wird. Das angesparte Guthaben als Eigenkapital reduziert die durch Darlehen zu deckenden Anteile der Gesamtfinanzierung, verbunden mit einer geringeren Belastung durch die Immobilienfinanzierung. Im Übrigen fungieren die angesparten Beträge im Vergleich zu einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital als Risikopuffer, so dass man in den Konditionsverhandlungen in der Praxis bessere Karten hat.

Mittwoch, 13. Februar 2013

Solide und verlässlich

Bausparen ist solide und verlässlich. Von den Vorzügen des Bausparens kann man als Anleger oder als Darlehensnehmer profitieren. Für die regelmäßige Anlage auch kleiner Beträge in einem Bausparvertrag lassen sich bei Wahl eines Renditetarifs nicht selten höhere Renditen erzielen im Vergleich zu einem herkömmlichen Banksparplan. Verlustrisiken sind ausgeschlossen, da Bausparkassen als Kreditinstitute einem umfangreichen und mehrstufigen staatlich gestützten Sicherungssystem angehören. Die Rendite lässt sich zudem durch staatliche Zulagen noch erheblich aufpäppeln. Insbesondere mit Riester gewinnt Bausparen als risikolose Form der Geldanlage merklich an Attraktivität, indem die staatlichen Altersvorsorgezulagen das angesparte Guthaben jährlich und einkommensunabhängig, dazu noch einkommensteuerfrei, erhöhen.

Eine neuere Variante, mit denen man die Vorteile des Bausparens und der Riester-Förderung kombinieren kann, ist die Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester. Zielgruppe hierfür sind insbesondere Personen, die die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge dazu nutzen wollen, ihre private Immobilienfinanzierung möglichst schnell abzutragen. Die Altersvorsorgezulagen fließen hierbei als Sondertilgungen auf ein speziell eingerichtetes Wohn-Riester-Darlehen. Dieses reduziert sich entsprechend durch diese Tilgungsleistungen. Die Zinsbelastung des Wohn-Riester-Darlehens und der gesamten Baufinanzierung sinkt insgesamt durch die ersparten Darlehenszinsen. Über eine lange Laufzeit, auf die eine Baufinanzierung üblicherweise angelegt ist, macht sich in diesem Zusammenhang der Zinseszinseffekt zugunsten des Kunden bemerkbar. Da die Rendite einer alternativen Geldanlage nur unter Inkaufnahme von Risiken die Darlehenskonditionen des Wohn-Riester-Darlehens übertreffen kann, ist Wohn-Riester insbesondere für konservative Anleger eine vorteilhafte Alternative. Die staatlichen Zulagen senken die Finanzierungskosten insbesondere bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital prozentual am höchsten.

Montag, 4. Februar 2013

Finanzierung prüfen

Wenn ein Betrieb sich zu teuer finanziert, lässt sich dies beispielsweise durch die Durchführung eines Konditionsvergleichs feststellen. Hierbei werden gleiche Formen der Finanzierung in Bezug auf Art des Kredits und Laufzeit sowie unter Maßgabe der vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten am jeweils relevanten Markt miteinander verglichen, um sodann feststellen zu können, inwieweit es die Möglichkeit gibt, einen Kredit gegebenenfalls zu günstigeren Bedingungen zu erhalten. Dies ist ein Beispiel für das Dienstleistungsangebot einer bankenunabhängigen Unternehmensberatung mit der notwendigen Expertise und der entsprechenden Marktkenntnis. Darüber hinaus stellt sich im Rahmen der konkreten Unternehmensfinanzierung oftmals die Frage, inwieweit die Finanzierungsstruktur als angemessen zu bezeichnen ist bzw. in welcher Hinsicht Stellschrauben zur Optimierung bestehen und genutzt werden können.

Insbesondere ist häufig festzustellen, dass ein Betrieb über ein zu hohes Maß an in Anspruch genommenem kurzfristigem Fremdkapital verfügt. Hierfür werden in der Praxis die Weichen in negativer Hinsicht gestellt, indem Investitionen zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs über die betriebliche Betriebsmittelkreditlinie zunächst vorfinanziert werden, eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzlage durch eine fristenkongruente Finanzierung des Anlagevermögens jedoch im Folgenden unterbleibt. Diese Praxis stößt bei einer Ausweitung des Geschäftsvolumens mit entsprechendem Bedarf an Betriebsmitteln an ihre Grenzen, sofern kontinuierliche Inanspruchnahmen des Kontokorrentkredits verbunden mit der Inanspruchnahme von Überziehungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebes infrage stellen bzw. aus Sicht der finanzierenden Kreditinstitute fraglich erscheinen lassen. Die Verlängerung der Kreditlinie als Anschlussfinanzierung ist, anders als bei einer ordnungsgemäß bedienten privaten Baufinanzierung, in diesen Fällen kein Selbstläufer.

Samstag, 2. Februar 2013

Zulagen auch bei Fonds

Unter Riester-Fonds versteht man diejenige Variante der Riester-Rente, bei der der Anleger seine Beiträge in einen oder mehrere Fonds investiert. Es handelt sich somit um einen Sparplan in Investmentfonds, der aufgrund der Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berechtigt ist, staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen zu empfangen. Darüber hinaus berechtigen die Beiträge zu einer als Fondssparplan ausgestalteten Riester-Rente ebenso wie bei Riester-Rentenversicherungen, Riester-Banksparplänen und bei der Eigenheimrente (sog. Wohn-Riester, funktioniert nur in Zusammenhang mit einer privaten Immobilienfinanzierung) zum Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuerveranlagung.

Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass über einen Riester-Fondssparplan grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die höchste Rendite und damit eine möglichst hohe Rente zu erzielen aufgrund des in den jeweiligen Fonds oftmals hohen Aktienanteils. Bei starken Schwankungen realisiert der Anleger, wie bei konventionellen, also nicht staatlich geförderten Fondssparplänen, einen durchschnittlich günstigeren Einstiegskurs im Vergleich zu einer Einmalanlage.

Riester-Fondssparpläne sind grundsätzlich seitens der Anbieter etwas flexibler ausgestaltet, was unregelmäßige Zuzahlungen zusätzlich zum i.d.R. monatlichen Regelbeitrag betrifft. Hinsichtlich der Höhe der staatlichen Förderung bestehen keinerlei Unterschiede zwischen Riester-Fonds und den anderen Varianten der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Ebenso besteht überall kein Verlustrisiko, da die Eigenbeiträge nebst Altersvorsorgezulagen zum Rentenbeginn garantiert sind. Eine garantierte Rendite können Riester-Fonds allerdings nicht bieten, dies können nur (Riester-)Versicherungen bzw. in gewissem Sinn auch Wohn-Riester: Hierbei lässt sich der Effektivzins der für die Baufinanzierung aufgenommenen Darlehen, die durch die Riester-Zulagen beschleunigt getilgt werden, als Rendite heranziehen.