Mittwoch, 30. Januar 2013

Risiken preiswert absichern

Eine Risikolebensversicherung beinhaltet in aller Regel für den Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person lediglich einen Todesfallschutz. Anders als bei kapitalbildenden Versicherungen wird somit bei einer Risikolebensversicherung grundsätzlich kein Vermögensaufbau betrieben. Allerdings werden auch Tarife angeboten, bei denen die Überschussbeteiligung, die die Versicherungsgesellschaft jährlich allen Versicherungsnehmern der Versichertengemeinschaft in variabler Höhe in Abhängigkeit vom erzielten Geschäftsergebnis vergütet, gesondert angelegt wird, insbesondere in Investmentfonds. Das auf diese Weise während der Laufzeit der Versicherung angesammelte Kapital bzw. Fondsguthaben wird zum Ende der Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person ausgezahlt, sofern nicht bereits zuvor der Versicherungsfall (Tod) eingetreten ist. Die Alternative zur Verwendung der Überschussbeteiligung besteht in einer jährlichen Gutschrift, die zu einer Beitragsreduzierung führt. Bei dieser Variante, die mehrheitlich zur Anwendung gelangt, wird zwischen einem möglichen Brutto- bzw. Höchstbeitrag und einem tatsächlich zu zahlenden Nettobeitrag, der die aktuelle Überschussbeteiligung zu Grunde legt. Im Übrigen richtet sich die Versicherungsprämie grundsätzlich nach der Versicherungssumme und dem biometrischen Risiko. Für eine unterjährige Zahlungsweise der jährlichen Versicherungsprämie, beispielsweise einen monatlichen Zahlungsturnus, werden von einigen Versicherungsgesellschaften Ratenzuschläge einkalkuliert.

Sofern eine Risikolebensversicherung anlässlich einer Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung abgeschlossen wird, bietet es sich unter Umständen an, eine degressive Versicherungssumme zu vereinbaren, so dass die im Versicherungsfall von der Versicherung zu leistende Summe kontinuierlich an die durch planmäßige Tilgung sinkende Restschuld der Finanzierung angepasst wird. Im Vergleich zu einer konstanten Versicherungssumme ergeben sich hierdurch wesentlich reduzierte Versicherungsprämien.

Donnerstag, 10. Januar 2013

Zinslose Finanzierungen

Eine zinslose Finanzierung ist ein überaus seltenes Phänomen bei näherer Betrachtung. Kredite werden bisweilen mit einer Null-Prozent-Finanzierung angeboten im Rahmen eines standardisierten Finanzierungspakets. Bei derartigen Sonderaktionen, die meist für bestimmte Artikel aus dem Bereich der langlebigen Konsumgüter angeboten werden, ist zunächst darauf zu achten, ob für die entsprechende Finanzierung zwar keine Zinsen zu zahlen sind, dennoch aber eine Bearbeitungsgebühr fällig wird. Ist dies der Fall, handelt es sich bei näherer Betrachtung eben nicht um einen zinslosen Kredit.

Sollte der Händler oder Verkäufer im Rahmen einer Rabattaktion tatsächlich ein Sonderangebot offerieren, das keine Zinsen beinhaltet, kann es für den Kunden lohnenswert sein, nach dem Preis für eine Barzahlung zu fragen. Hier können Rabatte auszuhandeln sein, so dass auch mit einem günstigen Ratenkredit bei einer geringeren Finanzierungssumme im Ergebnis eine billigere Finanzierung darstellbar ist. Dieses Prinzip wird in der Praxis oftmals bei einer Autofinanzierung angewandt, nicht jedoch im Zusammenhang mit Immobilien bzw. einer Baufinanzierung.

Rein gar nicht zu den zinslosen Krediten, sondern vielmehr zu den teuersten Krediten zählen sogenannte Lieferantenkredite, die ein Unternehmen von seinen Kreditoren erhält. Hierbei wird dem Abnehmer ein Zahlungsziel eingeräumt. Viele Unternehmen wären überrascht, wenn sie sich, beispielsweise unter Konsultation einer in Fragen der Unternehmensfinanzierung versierten Unternehmensberatung, über die Konditionen im Klaren wären, die für die Inanspruchnahme dieser Kredite effektiv in Rechnung gestellt werden.

Donnerstag, 3. Januar 2013

Riester-Höchstbeträge

Riester-Höchstbeträge


Ein Riester-Vertrag kann grundsätzlich nicht “voll“ werden. Anders als bei manchen Anbietern von Lebensversicherungen gibt es bei Riester-Verträgen in aller Regel keine Höchstbeträge, über die hinaus man keine weiteren Beträge investieren kann. Eine Ausnahme bilden einige Banksparpläne, die nach den vertraglichen Bestimmungen nur geförderte Beträge zulassen. Beträge oberhalb der gesetzlichen Grenze für die Riester-Förderung werden hiernach nicht angenommen. Offen bleibt, was passiert, wenn sich der Förderstatus des Sparers ändert oder er es versäumt, die Zulagen tatsächlich zu beantragen.

Wer seine Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, also jährlich 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100 € abzüglich Zulagen, in seine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge investiert hat und darüber hinaus noch weitere Vorsorge betreiben möchte, kann wählen. Eine Möglichkeit besteht darin, über die gedeckelte Förderung hinaus weitere Beträge in den Riester-Vertrag einzuzahlen. Diese werden dann wie Prämien zu konventionellen kapitalbildenden Versicherungen (Lebens- oder Rentenversicherungen) behandelt. Die Alternative besteht darin, sich für ein anderes Vorsorgeinstrument entscheiden. Gefördert vom Staat wird die Rürup-Rente als private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Auch nicht staatlich geförderte, dafür in der Regel flexiblere Möglichkeiten wie Fonds sollten geprüft werden.