Donnerstag, 3. Januar 2013

Riester-Höchstbeträge

Riester-Höchstbeträge


Ein Riester-Vertrag kann grundsätzlich nicht “voll“ werden. Anders als bei manchen Anbietern von Lebensversicherungen gibt es bei Riester-Verträgen in aller Regel keine Höchstbeträge, über die hinaus man keine weiteren Beträge investieren kann. Eine Ausnahme bilden einige Banksparpläne, die nach den vertraglichen Bestimmungen nur geförderte Beträge zulassen. Beträge oberhalb der gesetzlichen Grenze für die Riester-Förderung werden hiernach nicht angenommen. Offen bleibt, was passiert, wenn sich der Förderstatus des Sparers ändert oder er es versäumt, die Zulagen tatsächlich zu beantragen.

Wer seine Riester-Förderung vollständig ausgeschöpft hat, also jährlich 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, maximal 2.100 € abzüglich Zulagen, in seine staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge investiert hat und darüber hinaus noch weitere Vorsorge betreiben möchte, kann wählen. Eine Möglichkeit besteht darin, über die gedeckelte Förderung hinaus weitere Beträge in den Riester-Vertrag einzuzahlen. Diese werden dann wie Prämien zu konventionellen kapitalbildenden Versicherungen (Lebens- oder Rentenversicherungen) behandelt. Die Alternative besteht darin, sich für ein anderes Vorsorgeinstrument entscheiden. Gefördert vom Staat wird die Rürup-Rente als private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Auch nicht staatlich geförderte, dafür in der Regel flexiblere Möglichkeiten wie Fonds sollten geprüft werden.

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