Dienstag, 25. September 2012

Selbstnutzung wird gefördert

Bausparen hat durchaus Vorzüge. Hierdurch kommt man beispielsweise in den Genuss von staatlichen Förderinstrumenten. Hierzu zählt beispielsweise die Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese erhalten Arbeitnehmer, zu denen in diesem Fall auch Beamte zählen, sofern sie einen Sparvertrag, der den Bestimmungen des 5. Vermögensbildungsgesetzes genügt, bedienen. Allerdings gibt es hier in Form von Fondssparplänen eine durchaus überlegenswerte Alternative. Wer vermögenswirksame Leistungen erhält und somit zur deutlichen Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung zählt, sollte sich insoweit mit Vor- und Nachteilen beider Möglichkeiten der Geldanlage auseinandersetzen und sich möglichst unabhängig beraten lassen. Grob gesagt beinhalten Fonds sowohl mehr Chancen als auch Risiken, werden allerdings auch mit einer höheren Sparzulage gefördert.


Auch kann man über einen Bausparvertrag in den Genuss der staatlichen und oft auch stattlichen Riester-Förderung gelangen. Wie auch bei der VL-Anlage ist dies jedoch kein Alleinstellungsmerkmal des Bausparens. Entsprechend gibt es andere Vertragsformen der Riester-Rente, bei denen man unter sonst gleichen Voraussetzungen die Zulagen und gegebenenfalls weiteren steuerlichen Vorteile durch einen höheren Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung in identischer Höhe realisieren kann. Dies sind Riester-Rentenversicherungen als die ursprüngliche Form der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge, des Weiteren Riester-Banksparpläne und Riester-Fonds-Sparpläne. Eine Variante der Riester-Rente, die indessen nur mit Hilfe eines Bausparvertrages funktioniert, ist die sogenannte Eigenheimrente. Eingebürgert hat sich hierfür die Bezeichnung Wohn-Riester. Hierbei fließen die Zulagen als Sondertilgungen in die Baufinanzierung ein, sofern es sich um eine selbstgenutzte in Deutschland belegene Wohnimmobilie handelt. Bei einer fremdvermieteten Immobilie gibt es entsprechend keine staatliche Förderung zur Verbilligung der Immobilienfinanzierung.

Freitag, 14. September 2012

Eilige Kredite

Kredite, die eilig für den Kunden sind, bedeuten meist nichts Gutes. Zumindest ist in der Mehrheit der Fälle davon auszugehen, dass die Sorgfalt dahingehend leidet, den Geldbedarf mit einer möglichst günstigen Finanzierung zu decken. Bei Bagatellbeträgen für Impulskäufe mag es egal sein. Hierfür steht auch der in der Regel auf dem Gehaltskonto bestehende und meist unbegrenzt, d.h., zeitlich unbefristet zur Verfügung stehende Dispositionskredit als Option offen, die man in diesen Fällen nutzen kann, ohne schlaflose Nächte zu riskieren, weil man zu teuer eingekauft hat, in diesem Fall das Geld. Wenn der spontane Geldbedarf allerdings nicht mehr eine Bagatellgröße umfasst, sollte man sich zu einem unabhängigen Finanzdienstleister begeben, der in allen Varianten rund um die Finanzierung versiert ist und mit zahlreichen Banken zusammenarbeitet, um auf diesem Wege einen möglichst günstigen und flexiblen Ratenkredit zu bekommen, der die akuten Wünsche kostengünstig abdecken kann.


Verheerend ist es bei einer größeren Geldmange, die benötigt wird, beispielsweise einer terminlichen Anschlussfinanzierung, die dann abzuschließen ist, wenn die bisherige Zinsbindungsfrist einer Baufinanzierung ausgelaufen ist und entsprechend eine Verlängerung zu vereinbaren ist. Man sollte bedenken, dass Eilkredite tendenziell für uninformierte Kunden konzipiert sind, die das Procedere, wie ein Kredit gewährt wird, noch nicht verinnerlicht haben. Auch aus Gründen der Bequemlichkeit ist es sehr häufig von Vorteil, abgesehen von der Möglichkeit, kostenlos Zeit, Wege, Nerven und Zinsen zu sparen, dass man sich an einen unabhängigen Finanzdienstleister wendet, der mit zahlreichen Banken zusammenarbeitet, auch mit solchen, die beispielsweise eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital nicht grundsätzlich ausschließen.

Mittwoch, 12. September 2012

Flexibilität bei Finanzierungen

Wenn man bei einer Finanzierung Freiheiten bei der Tilgung genießt, ist dies grundsätzlich von Vorteil. Meist hat diese Freiheit jedoch auch einen Haken. Am Augenfälligsten wird dies beim Dispositionskredit auf dem privaten Gehaltskonto. Dem Vorteil der Flexibilität hinsichtlich der Inanspruchnahme und Rückführung ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen steht der Nachteil gegenüber, dass man hierbei in der Regel eine überaus teure Form der Finanzierung wählt. Der Sollzinssatz, der für die Inanspruchnahme berechnet wird, übersteigt denjenigen, den man für andere Kreditarten berappen müsste, meist deutlich. Diese Unterschiede hinsichtlich der Konditionen für täglich rückzahlbare Kredite und mittelfristig angelegte Finanzierungen gelten auch im betrieblichen Bereich. Unternehmen, die eine bankenunabhängige Unternehmensberatung aufsuchen in Fragen rund um die betriebliche Finanzierung werden nicht selten von entsprechenden Sparpotenzialen überrascht, die dadurch zu realisieren wären, dass man Bodensätze der Inanspruchnahme der betrieblichen Betriebsmittelkreditlinie auf dem Kontokorrentkonto in ein mittelfristiges Darlehen umschuldet.


Freiheiten anderer Art genießen Kreditnehmer im Rahmen einer privaten Immobilienfinanzierung. Die Tilgungsfreiheit zu Beginn der Baufinanzierung ist ein Charakteristikum einiger öffentlicher Programmdarlehen. Programmdarlehen, die von staatlichen oder halbstaatlichen Förderinstituten auf Antrag gewährt werden, stellen aus diesem Grund und darüber hinaus auch aufgrund ihrer überaus günstigen Zinssätze einen meist unverzichtbaren Bestandteil einer günstigen Finanzierung einer Immobilie dar. Die Zinsersparnis im Vergleich zu den Konditionen für konventionelle Darlehen von Banken und Sparkassen ist aufgrund der Zinssubvention, welche die Förderdarlehen so günstig machen, hoch. Die Tilgungsfreiheit zu Beginn der Finanzierung ist darüber hinaus eine spürbare Entlastung in der Anfangsphase.

Montag, 10. September 2012

Umschuldung oft überlegenswert

Wenn man einen Kredit beantragen möchte, aber bereits laufende finanzielle Verpflichtungen bei eben dieser oder einer anderen Bank hat, ergibt sich bisweilen die Überlegung, die bereits bestehenden Ratenvereinbarungen abzulösen und mit dem neuen Kredit zusammenzufassen. Das Ergebnis durch diese Maßnahme ist, dass man lediglich eine Ratenvereinbarung übrig behält und dementsprechend nur eine monatliche Kreditrate zu bedienen hat. Hierbei ist zunächst darauf zu achten, dass durch die Ablösung der bisherigen Kredite oder Teilzahlungsvereinbarungen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies ist in den zugrunde liegenden Verträgen geregelt. Im Zweifel sollte man dies jedoch von unabhängiger Seite, insbesondere einen qualifizierten unabhängigen Finanzdienstleister, überprüfen lassen, bevor man zur Tat schreitet und im Zuge der Abwicklung des geplanten Vorhabens böse Überraschungen in Form von höher als veranschlagt ausfallenden Ablösebeträgen erlebt. Auch ohne die Berechnung von Zusatzkosten, zu denen auch Vorfälligkeitsentschädigungen oder Aufhebungsentgelte zu rechnen sind, lohnt eine solche Umschuldung vornehmlich nur dann, wenn der Sollzinssatz nach der Maßnahme geringer ist als zuvor. Hierbei gilt es, den Effektivzins zur Beurteilung heranzuziehen, nicht den im Kreditvertrag angegebenen Nominalzinssatz. Der Unterschied ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn bei den abzulösenden Krediten seinerzeit bei Valutierung eine Bearbeitungsgebühr vereinnahmt und berechnet wurde. Diese ist zwar im Effektivzins enthalten, so dass es sich nicht um zusätzliche Kosten handelt wie beispielsweise bei der Berechnung von Bereitstellungszinsen, wie sie mitunter bei einer Baufinanzierung in Rechnung gestellt werden. Allerdings werden Bearbeitungsgebühren bei einem Ratenkredit, welcher vorzeitig abgelöst werden soll, grundsätzlich auch nicht erstattet.

Donnerstag, 6. September 2012

Interessante Förderung

Bausparen stellt hierzulande traditionell ein staatlich gefördertes Instrument auf dem Weg zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums dar. Aktuell bestehen drei Förderinstrumente, die auch zusammen bzw. gleichzeitig in Anspruch genommen werden können, mit denen das Bausparen zusätzlich zu seinen ohnehin bestehenden Vorzügen wie zinsgünstige Kredite in Form eines Bauspardarlehens noch attraktiver gestaltet werden kann.


Einerseits besteht die Möglichkeit, durch die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einem Bausparvertrag im Rahmen geltender Einkommensgrenzen die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten. Zum Zweiten wird, ebenfalls unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen und unter der Maßgabe einer wohnwirtschaftlichen Verwendung, die staatliche Wohnungsbauprämie gewährt. Zum Dritten kann auch Riester genutzt werden: Es sind diverse Bauspartarife entsprechend den Bestimmungen des Eigenheimrentengesetzes zertifiziert worden. Entsprechend kann die private Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung durch Abschluss eines speziellen Darlehens, das landläufig als Wohn-Riester bekannt ist, deutlich günstiger durch die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug gestaltet werden.