Mittwoch, 12. September 2012

Flexibilität bei Finanzierungen

Wenn man bei einer Finanzierung Freiheiten bei der Tilgung genießt, ist dies grundsätzlich von Vorteil. Meist hat diese Freiheit jedoch auch einen Haken. Am Augenfälligsten wird dies beim Dispositionskredit auf dem privaten Gehaltskonto. Dem Vorteil der Flexibilität hinsichtlich der Inanspruchnahme und Rückführung ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen steht der Nachteil gegenüber, dass man hierbei in der Regel eine überaus teure Form der Finanzierung wählt. Der Sollzinssatz, der für die Inanspruchnahme berechnet wird, übersteigt denjenigen, den man für andere Kreditarten berappen müsste, meist deutlich. Diese Unterschiede hinsichtlich der Konditionen für täglich rückzahlbare Kredite und mittelfristig angelegte Finanzierungen gelten auch im betrieblichen Bereich. Unternehmen, die eine bankenunabhängige Unternehmensberatung aufsuchen in Fragen rund um die betriebliche Finanzierung werden nicht selten von entsprechenden Sparpotenzialen überrascht, die dadurch zu realisieren wären, dass man Bodensätze der Inanspruchnahme der betrieblichen Betriebsmittelkreditlinie auf dem Kontokorrentkonto in ein mittelfristiges Darlehen umschuldet.


Freiheiten anderer Art genießen Kreditnehmer im Rahmen einer privaten Immobilienfinanzierung. Die Tilgungsfreiheit zu Beginn der Baufinanzierung ist ein Charakteristikum einiger öffentlicher Programmdarlehen. Programmdarlehen, die von staatlichen oder halbstaatlichen Förderinstituten auf Antrag gewährt werden, stellen aus diesem Grund und darüber hinaus auch aufgrund ihrer überaus günstigen Zinssätze einen meist unverzichtbaren Bestandteil einer günstigen Finanzierung einer Immobilie dar. Die Zinsersparnis im Vergleich zu den Konditionen für konventionelle Darlehen von Banken und Sparkassen ist aufgrund der Zinssubvention, welche die Förderdarlehen so günstig machen, hoch. Die Tilgungsfreiheit zu Beginn der Finanzierung ist darüber hinaus eine spürbare Entlastung in der Anfangsphase.

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