Mittwoch, 10. April 2013

Sonderzahlungen prüfen




Sonderzahlungen, die beim Leasing häufig zum Einsatz gelangen, reduzieren die monatliche Belastung. Anders als Sondertilgungen bei einem Kredit sind Leasing-Sonderzahlungen jedoch nur zu Vertragsbeginn möglich. Mitunter liegen sie im Interesse des Leasingnehmers, teilweise werden sie auch von der finanzierenden Leasinggesellschaft zur Auflage gemacht. Bei einer Autofinanzierung wird häufig der Gebrauchtwagen Zug um Zug mit der Neuwagenfinanzierung an den Händler verkauft. Der Erlös kann bei einer Finanzierung über einen Ratenkredit als Eigenkapital eingesetzt werden oder bei Abschluss eines Leasingvertrages für den Neuwagen als Sonderzahlung eingebracht werden. In beiden Fällen sinkt der zu finanzierende Betrag; im Gegensatz zu einer reinen Fremdfinanzierung, wie sie in der Praxis häufig bei einer Baufinanzierung ohneEigenkapital anzutreffen ist, handelt es sich in beiden Fällen um eine Mischfinanzierung.
Nicht unproblematisch wird es jedoch, wenn eine Sonderzahlung zur Senkung des Risikos von Seiten der Leasinggesellschaft gefordert wird, der entsprechende Betrag jedoch nicht vom Kunden aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann, sondern fremdfinanziert werden muss. Dies kann durch Inanspruchnahme des in der Regel teuren Dispositionskredites oder durch einen gesonderten Kredit erfolgen.
In beiden Fällen ist offensichtlich, dass die Tragfähigkeit der Finanzierung sehr knapp kalkuliert ist. Die niedrige monatliche Belastung aus dem Leasingvertrag wird durch die Kreditraten bzw. die Zinsbelastung auf dem Girokonto in aller Regel überkompensiert, so dass sich diese Art der Mischfinanzierung grundsätzlich nur in Ausnahmefällen anbietet, etwa weil die Nutzung des Fahrzeugs oberste Priorität hat und günstigere Finanzierungsmöglichkeiten nicht verfügbar sind.