Montag, 7. März 2011

Förderrenten im Überblick

Die Betriebliche Altersvorsorge stellt zusammen mit der Riester-Rente die sogenannte zweite Schicht innerhalb des Systems der Altersvorsorge in Deutschland dar. Die erste Schicht umfasst demgegenüber die gesetzliche Rentenversicherung und die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Die dritte Schicht, die rein private Zusatzsicherung, umfasst die flexible Altersvorsorge, etwa durch private Rentenversicherungen, sonstige Kapitalmarktprodukte wie Fonds oder auch Immobilien, insbesondere das private Eigenheim. Letzteres wiederum wird durch die Riester-Rente mittelbar oder unmittelbar (durch “Wohn-Riester“) gefördert.
Die Betriebliche Altersversorgung wurde seitens des Staates dadurch gestärkt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat (§ 1 BetrAVG), und dass mittels steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vergünstigungen Anreize bestehen, diese auch wahrzunehmen. Es bestehen fünf Möglichkeiten, die betriebliche Altersversorgung zu gestalten. Diese Durchführungswege sind: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Direktzusage. Für Riester wird für Arbeitnehmer ebenfalls eine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche staatliche Förderung gewährt, bei Rürup kommen nur Steuervorteile zum Tragen, allerdings für jedermann, auch beispielsweise für nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Was im Einzelfall welche Vor- und Nachteile hat, lässt sich mit Hilfe einer unabhängigen Finanzberatung klären.

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