Freitag, 18. März 2011

Versicherungen für Kredite

Eine Restschuldversicherung wird von Seiten der Banken und Sparkassen oftmals angeboten, um einen Ratenkredit abzusichern. Die Restschuldversicherung soll hierbei die noch nicht getilgte Kreditsumme im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Laufzeit der Finanzierung in einer Summe als Versicherungsleistung erbringen. Zusätzlich ist mitunter auch in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, dass die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Kreditraten bei längerer Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers übernimmt. Während es im Zuge einer Baufinanzierung als uneingeschränkt empfehlenswert erscheint, die Risiken abzusichern, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod des Haupt- oder Alleinverdieners die Immobilie nicht halten können, ist dies in Bezug auf einen Ratenkredit zu hinterfragen. Eine Restschuldversicherung stellt sich bei näherer Betrachtung häufig als zu teuer heraus. Jedoch sieht man es nicht auf den ersten Blick, da die Versicherungsprämien nicht zusammen mit den Finanzierungskosten in die Berechnung des Effektivzinses einbezogen werden. Eben aus diesem Grunde wird der Abschluss einer Restschuldversicherung, bisweilen auch Restkreditversicherung genannt, nur in den seltensten Fällen von Seiten der Kreditinstitute als formale Auflage für eine positive Kreditentscheidung gemacht. In diesem Fall müssten die Kosten der Versicherung eingerechnet werden. Bei einer Einbeziehung der Versicherungskosten in die gesamten Kreditkosten wäre ansonsten ein Effektiver Jahreszins in einer Größenordnung von (beispielsweise) rund 15% p.a. statt rund 8% p.a. auszuweisen. Als preisgünstigere Alternative bietet sich eine Risikolebensversicherung mit degressiv fallender Versicherungssumme an, die an die finanzierende Bank oder Sparkasse abgetreten wird.

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