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Mittwoch, 11. Mai 2011

Tarifdschungel

Lebensversicherungen sind und bleiben komplizierte Produkte. Auch wenn seit gut drei Jahren durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes ein Stückchen Transparenz in die Vertragsbedingungen Einzug gehalten hat, indem etwa die Kosten unter bestimmten Annahmen und Voraussetzungen anzugeben sind, bleibt dennoch für den Kunden oftmals unklar, welche Versicherungen ihm ein gutes und passendes Angebot unterbreiten und welche nicht. Knifflig wird es zum Beispiel bei Zusatzoptionen, die zwar durchaus sinnvoll erscheinen, um das Sparziel abzusichern, andererseits schwer einzuschätzen sind, was ihre Preiswürdigkeit angeht. Zum Beispiel die enthaltenen – und somit als beitragsfrei ausgewiesenen – Leistungen im Pflegefall oder bei Eintritt schwerer Krankheiten (sogenannte Dread-Diesease-Option) klingen gut. Da die Versicherungsgesellschaft jedoch die entsprechenden Risiken kalkulieren und einpreisen muss, gilt es zu vergleichen, inwieweit der entsprechende Einschluss einzelner Zusatzversicherungen zu günstigen Konditionen erfolgt oder nicht. Im Zweifelsfall sollte man – wie bei klassischen kapitalbildenden Lebensversicherungen – die Probe machen und sich alternativ eine günstige Risiko-Lebensversicherung, wie man sie zur Absicherung des reinen Todesfallrisikos häufig im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung abschließt, und eine gute Rentenversicherung, beispielsweise eine UWP-Police, suchen und zu dem (zunächst) verblüffenden Ergebnis gelangen, dass das Kombiprodukt Kapitallebensversicherung nicht die bessere Alternative darstellt.

Freitag, 18. März 2011

Versicherungen für Kredite

Eine Restschuldversicherung wird von Seiten der Banken und Sparkassen oftmals angeboten, um einen Ratenkredit abzusichern. Die Restschuldversicherung soll hierbei die noch nicht getilgte Kreditsumme im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Laufzeit der Finanzierung in einer Summe als Versicherungsleistung erbringen. Zusätzlich ist mitunter auch in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, dass die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Kreditraten bei längerer Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers übernimmt. Während es im Zuge einer Baufinanzierung als uneingeschränkt empfehlenswert erscheint, die Risiken abzusichern, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod des Haupt- oder Alleinverdieners die Immobilie nicht halten können, ist dies in Bezug auf einen Ratenkredit zu hinterfragen. Eine Restschuldversicherung stellt sich bei näherer Betrachtung häufig als zu teuer heraus. Jedoch sieht man es nicht auf den ersten Blick, da die Versicherungsprämien nicht zusammen mit den Finanzierungskosten in die Berechnung des Effektivzinses einbezogen werden. Eben aus diesem Grunde wird der Abschluss einer Restschuldversicherung, bisweilen auch Restkreditversicherung genannt, nur in den seltensten Fällen von Seiten der Kreditinstitute als formale Auflage für eine positive Kreditentscheidung gemacht. In diesem Fall müssten die Kosten der Versicherung eingerechnet werden. Bei einer Einbeziehung der Versicherungskosten in die gesamten Kreditkosten wäre ansonsten ein Effektiver Jahreszins in einer Größenordnung von (beispielsweise) rund 15% p.a. statt rund 8% p.a. auszuweisen. Als preisgünstigere Alternative bietet sich eine Risikolebensversicherung mit degressiv fallender Versicherungssumme an, die an die finanzierende Bank oder Sparkasse abgetreten wird.

Dienstag, 25. Januar 2011

Kredite günstiger absichern

Eine Restschuldversicherung wird von Seiten der Banken und Sparkassen oftmals angeboten, um Kredite abzusichern. Die Restschuldversicherung soll hierbei die noch nicht getilgte Kreditsumme im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Laufzeit der Finanzierung in einer Summe als Versicherungsleistung erbringen. Zusätzlich ist mitunter auch in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, dass die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Kreditraten bei längerer Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers übernimmt.
Während es im Zuge einer Baufinanzierung als uneingeschränkt empfehlenswert erscheint, die Risiken, die darin bestehen, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod des Alleinverdieners die Immobilie finanziell nicht halten können, ist dies in Bezug auf einen Ratenkredit zu hinterfragen. Eine Restschuldversicherung wird häufig als zu teuer angesehen. Erschwert wird dieser Vergleich dadurch, dass die Versicherungsprämien nicht zusammen mit den Finanzierungskosten in die Berechnung des Effektiven Jahreszinses einzubeziehen sind. Eben aus diesem Grunde wird der Abschluss einer Restschuldversicherung, bisweilen auch Restkreditversicherung genannt, nur in den seltensten Fällen von Seiten der Kreditinstitute als formale Auflage für eine positive Kreditentscheidung gemacht. Bei einer Einbeziehung der Versicherungskosten in die gesamten Kreditkosten wäre ansonsten ein Effektiver Jahreszins in einer Größenordnung von beispielsweise rund 15% p.a. statt rund 8% p.a. auszuweisen.
Als preisgünstigere Alternative steht für angehende Kreditnehmer eine klassische Risikolebensversicherung mit degressiv fallender Versicherungssumme zur Verfügung, die idealerweise nach Durchführung eines Preis-Leistungs-Vergleiches abgeschlossen und an die finanzierende Bank oder Sparkasse abgetreten wird.

Montag, 22. November 2010

Falsch versichert?

Die meisten Bürger sind falsch versichert, weil sie entweder unzureichend abgesichert sind, Mehrfachversicherungen abgeschlossen haben oder zu teuren Versicherungsschutz eingekauft haben. Insbesondere lässt sich Geld dadurch sparen, dass man unnütze Versicherungen kündigt und Ratenzuschläge, bei denen es sich im Ergebnis um alles andere als günstige Kredite von der Versicherungsgesellschaft handelt, vermeidet.
Grundsätzlich können beispielsweise eine Reisegepäckversicherung, eine Handyversicherung oder eine Brillenversicherung als entbehrlich angesehen werden, schon aus Gründen eines suboptimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei einer Risiko-Lebensversicherung, wie sie oft und sinnvollerweise im Zuge einer Baufinanzierung abgeschlossen wird, sollte man sehr kritisch nach dem Sinn eines doppelten Unfalltodzusatzschutzes fragen.