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Mittwoch, 11. Mai 2011
Tarifdschungel
Lebensversicherungen sind und bleiben komplizierte Produkte. Auch wenn seit gut drei Jahren durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes ein Stückchen Transparenz in die Vertragsbedingungen Einzug gehalten hat, indem etwa die Kosten unter bestimmten Annahmen und Voraussetzungen anzugeben sind, bleibt dennoch für den Kunden oftmals unklar, welche Versicherungen ihm ein gutes und passendes Angebot unterbreiten und welche nicht. Knifflig wird es zum Beispiel bei Zusatzoptionen, die zwar durchaus sinnvoll erscheinen, um das Sparziel abzusichern, andererseits schwer einzuschätzen sind, was ihre Preiswürdigkeit angeht. Zum Beispiel die enthaltenen – und somit als beitragsfrei ausgewiesenen – Leistungen im Pflegefall oder bei Eintritt schwerer Krankheiten (sogenannte Dread-Diesease-Option) klingen gut. Da die Versicherungsgesellschaft jedoch die entsprechenden Risiken kalkulieren und einpreisen muss, gilt es zu vergleichen, inwieweit der entsprechende Einschluss einzelner Zusatzversicherungen zu günstigen Konditionen erfolgt oder nicht. Im Zweifelsfall sollte man – wie bei klassischen kapitalbildenden Lebensversicherungen – die Probe machen und sich alternativ eine günstige Risiko-Lebensversicherung, wie man sie zur Absicherung des reinen Todesfallrisikos häufig im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung abschließt, und eine gute Rentenversicherung, beispielsweise eine UWP-Police, suchen und zu dem (zunächst) verblüffenden Ergebnis gelangen, dass das Kombiprodukt Kapitallebensversicherung nicht die bessere Alternative darstellt.
Montag, 2. Mai 2011
Konservativ oder chancenreich oder beides?
Bei langfristigem Vermögensaufbau bis hin zum Aufpäppeln der Altersvorsorge stellt sich unter anderem, nicht zuletzt durch die Erfahrungen aus der Finanzkrise, ob man lieber chancenreich investieren sollte oder das Risiko, welches mit entsprechenden Anlageformen einhergeht, stärker gewichten sollte und entsprechend konservativere Formen der Geldanlage wählen sollte. Dieser Zwiespalt ist allerdings unabhängig von dem jeweiligen Anlageinstrument gegeben, betrifft also sowohl Fonds als auch kapitalbildende Versicherungen. Bei Versicherungen kommen unter dem Aspekt einer langfristig möglichst hohen möglichen Rendite in erster Linie Fondspolicen in Betracht. Diese investieren die Sparbeiträge in Investmentfonds. Das damit verbundene Kapitalanlagerisiko kann allerdings teilweise oder sogar vollständig auf die Versicherungsgesellschaft übertragen werden: Ausgewählte Anbieter geben eine Garantie in Höhe einer Beitragsgarantie, einer Mindestauszahlung oder einer Mindestrente. Idealerweise wählt man in dieser Hinsicht eine Fondspolice, die sowohl die Teilhabe an den Chancen der Kapitalmärkte ermöglicht als auch Garantieelemente beinhaltet. Diese Kombination, die bei einer chancenorientierten Anlage mit historisch überzeugenden Ergebnissen zusätzlich auch eine Mindestverzinsung für den Worst Case garantiert, findet sich bei Rentenversicherungen, die nach dem sogenannten UWP-Prinzip konzipiert sind. Aufgrund der Garantieelemente wird das Sicherheitsbedürfnis konservativer Anleger annähernd so gut befriedigt, wie bei klassischen Rentenpolicen, die seit Jahren mit sinkenden Überschussbeteiligungen zu kämpfen haben und bei denen aufgrund der langjährig sinkenden Rendite öffentlicher Anleihen demnächst aufgrund einer Vorgabe des Gesetzgebers auch der Garantiezins sinken wird. Policen mit dem UWP-Prinzip können für Arbeitnehmer übrigens auch für die Betriebliche Altersvorsorge aus den genannten Gründen hochinteressant sein: Der Umstand einer – innerhalb gewisser Grenzen – Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bewirkt, dass man aus dem Brutto statt aus dem Netto spart, was effektiv zu einem höheren Sparbetrag und damit zu einer besonders aussichtsreichen finanziellen Vorsorge führt.
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Dienstag, 26. Oktober 2010
Keine Überschussbeteiligung?
Eine private Rentenversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung, die zur langfristigen Vermögensbildung oder für die private Altersvorsorge abgeschlossen wird, vergütet jährlich in aller Regel eine Überschussbeteiligung. Wenn dies nicht der Fall ist, war entweder das abgelaufene Geschäftsjahr der Versicherungsgesellschaft nicht besonders ertragreich oder es ist grundsätzlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt, dass der Kunde keine jährliche Überschussbeteiligung erhält. Letzteres ist, oberflächlich betrachtet, nachteilig. Wenn es allerdings nur deshalb keine Überschussbeteiligung gibt, weil der Kunde sämtliche Erträge erhält, die die Police (nach Abzug von Kosten) erwirtschaftet, kann man von einer überaus fairen Vorgehensweise sprechen. Beispielsweise Fondspolicen nach dem UWP-Prinzip verfahren auf diese Weise.
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