Lebensversicherungen: Kein Allheilmittel
Lebensversicherungen sind komplizierte Produkte, jedenfalls die kapitalbildenden Varianten. Eine reine Absicherung für den Todesfall über eine Risiko-Lebensversicherung ist simpel, günstig und mitunter sinnvoll bis unentbehrlich (z.B. bei einer Immobilienfinanzierung). Sobald die Lebensversicherung jedoch auch einen Sparvorgang beinhaltet oder mit speziellen Zusatzversicherungen ausgestattet ist, wird das Kombiprodukt schwer durchschaubar, was insbesondere seine Preiswürdigkeit angeht. Beispielsweise enthaltene – und somit als beitragsfrei ausgewiesene – Leistungen bei Berufsunfähigkeit, im Pflegefall oder bei Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten (sogenannte Dread-Diesease-Option) lassen sich gut verkaufen. Da die Versicherungsgesellschaft jedoch die entsprechenden Risiken kalkulieren und in die Prämie einrechnen muss, ist im Einzelfall die Frage zu stellen, inwieweit der entsprechende Einschluss einzelner Zusatzversicherungen zu günstigen Konditionen erfolgt oder nicht. Im Zweifel kann man dies dadurch prüfen, dass man sich die einzelnen Bausteine von mehreren Versicherungen selbst zusammenstellt und mit dem Kombiprodukt vergleicht. Die Geldanlage sollte man ohnehin grundsätzlich vom Risikoschutz trennen. Für einen regelmäßigen, langfristig angelegten Sparvorgang kommen gute Fonds ebenso in Betracht wie chancenorientierte und günstige Rentenversicherungen, die Garantieleistungen und Mindestverzinsungen bieten.
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Donnerstag, 7. Juni 2012
Mittwoch, 11. Mai 2011
Tarifdschungel
Lebensversicherungen sind und bleiben komplizierte Produkte. Auch wenn seit gut drei Jahren durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes ein Stückchen Transparenz in die Vertragsbedingungen Einzug gehalten hat, indem etwa die Kosten unter bestimmten Annahmen und Voraussetzungen anzugeben sind, bleibt dennoch für den Kunden oftmals unklar, welche Versicherungen ihm ein gutes und passendes Angebot unterbreiten und welche nicht. Knifflig wird es zum Beispiel bei Zusatzoptionen, die zwar durchaus sinnvoll erscheinen, um das Sparziel abzusichern, andererseits schwer einzuschätzen sind, was ihre Preiswürdigkeit angeht. Zum Beispiel die enthaltenen – und somit als beitragsfrei ausgewiesenen – Leistungen im Pflegefall oder bei Eintritt schwerer Krankheiten (sogenannte Dread-Diesease-Option) klingen gut. Da die Versicherungsgesellschaft jedoch die entsprechenden Risiken kalkulieren und einpreisen muss, gilt es zu vergleichen, inwieweit der entsprechende Einschluss einzelner Zusatzversicherungen zu günstigen Konditionen erfolgt oder nicht. Im Zweifelsfall sollte man – wie bei klassischen kapitalbildenden Lebensversicherungen – die Probe machen und sich alternativ eine günstige Risiko-Lebensversicherung, wie man sie zur Absicherung des reinen Todesfallrisikos häufig im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung abschließt, und eine gute Rentenversicherung, beispielsweise eine UWP-Police, suchen und zu dem (zunächst) verblüffenden Ergebnis gelangen, dass das Kombiprodukt Kapitallebensversicherung nicht die bessere Alternative darstellt.
Montag, 15. November 2010
Klassiker für die Altersvorsorge
Eine private Rentenversicherung stellt ein traditionelles Produkt zum planmäßigen und langfristig angelegten Vermögensaufbau dar. Abgesehen von Produktgattungen moderner Art wie insbesondere Fondspolicen wird bei einer klassischen Rentenversicherung auch die Kapitalanlage durch die Versicherungsgesellschaft vorgenommen. Der Sparanteil der Versicherungsprämie fließt in den sogenannten Deckungsstock des Versicherungsunternehmens. Die angelegten Gelder werden nach konservativen Gesichtspunkten unter Beachtung des Prinzips der Risikostreuung angelegt. Traditionell besteht der Deckungsstock zu einem ganz überwiegenden Anteil aus festverzinslichen Wertpapieren von Emittenten sehr guter Bonität. Aktienanlagen sind ebenso möglich. Die hierzu gesetzlich festgelegte Obergrenze von maximal 30% Aktien wird in der Praxis jedoch in aller Regel bei weitem nicht ausgeschöpft. Klassische private Rentenversicherungen stellen somit eine sicherheitsorientierte langfristige Geldanlageform dar. Verlustrisiken sind aufgrund der Solvenz der Versicherungsunternehmen und ergänzender staatlicher Sicherungssysteme praktisch ausgeschlossen. Aufgrund der konservativen Form der Geldanlage sind allerdings auch keine traumhaften Renditen zu erwarten. Bei einer individuell hohen Lücke hinsichtlich der Altersvorsorge bei Eintritt in den beruflichen Ruhestand sollte dies bedacht werden. Interessenten sollten unbedingt vor Abschluss einen Produktvergleich vornehmen oder von unabhängiger Stelle vornehmen lassen. Die Kosten unterscheiden sich zwischen einzelnen Anbietern erheblich.
Donnerstag, 11. November 2010
Was sind Fondspolicen?
Fondsgebundene kapitalbildende Versicherungen, auch Fondspolicen genannt, sind eine in Deutschland relativ moderne Variante der Lebensversicherung bzw. der privaten Rentenversicherung. Wie bei klassischen Lebensversicherungen werden bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung die Beiträge einerseits zur Abdeckung des Todesfallrisikos, andererseits zur Kapitalbildung eingesetzt. Bei einer Rentenversicherung, egal ob klassisch oder fondsbasiert, fehlt die Absicherung des Todesfallrisikos in der Aufschubphase.
Anders als bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung, bei der die Kapitalanlage durch die Versicherungsgesellschaft selbst in deren Deckungsstock erfolgt, werden bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung die Sparbeiträge des Versicherungsnehmers in Investmentfonds angelegt. Die Auswahl des oder der Fonds obliegt grundsätzlich dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung seines individuellen Risikoprofils. Zumeist bieten Versicherungsgesellschaften mehrere Fonds unterschiedlicher Risikoklassen von diversen Kapitalanlagegesellschaften zur Auswahl an. Insbesondere Aktienfonds bieten die Möglichkeit, langfristig eine höhere Rendite zu erzielen im Vergleich zur tendenziell konservativen Direktanlage seitens der Versicherungsgesellschaften. Allerdings ist durch eine Fondsanlage das Risiko eines teilweisen Verlustes nicht auszuschließen, da grundsätzlich die eingezahlten Beiträge für den Zeitpunkt der Fälligkeit des Versicherungsvertrages nicht garantiert sind. Allerdings bieten die meisten Versicherungsunternehmen in ihren Vertragsbedingungen einen Wechsel der Fonds an, bezogen auf das bisher angesammelte Kapital und/oder die Anlage künftiger Sparbeiträge. Auch ein automatisches Ablaufmanagement, bei denen das Fondsguthaben sukzessive von risikoreichen Aktienfonds in konservative Rentenfonds umgeschichtet wird, ist keine Seltenheit mehr.
Anders als bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung, bei der die Kapitalanlage durch die Versicherungsgesellschaft selbst in deren Deckungsstock erfolgt, werden bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung die Sparbeiträge des Versicherungsnehmers in Investmentfonds angelegt. Die Auswahl des oder der Fonds obliegt grundsätzlich dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung seines individuellen Risikoprofils. Zumeist bieten Versicherungsgesellschaften mehrere Fonds unterschiedlicher Risikoklassen von diversen Kapitalanlagegesellschaften zur Auswahl an. Insbesondere Aktienfonds bieten die Möglichkeit, langfristig eine höhere Rendite zu erzielen im Vergleich zur tendenziell konservativen Direktanlage seitens der Versicherungsgesellschaften. Allerdings ist durch eine Fondsanlage das Risiko eines teilweisen Verlustes nicht auszuschließen, da grundsätzlich die eingezahlten Beiträge für den Zeitpunkt der Fälligkeit des Versicherungsvertrages nicht garantiert sind. Allerdings bieten die meisten Versicherungsunternehmen in ihren Vertragsbedingungen einen Wechsel der Fonds an, bezogen auf das bisher angesammelte Kapital und/oder die Anlage künftiger Sparbeiträge. Auch ein automatisches Ablaufmanagement, bei denen das Fondsguthaben sukzessive von risikoreichen Aktienfonds in konservative Rentenfonds umgeschichtet wird, ist keine Seltenheit mehr.
Dienstag, 26. Oktober 2010
Keine Überschussbeteiligung?
Eine private Rentenversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung, die zur langfristigen Vermögensbildung oder für die private Altersvorsorge abgeschlossen wird, vergütet jährlich in aller Regel eine Überschussbeteiligung. Wenn dies nicht der Fall ist, war entweder das abgelaufene Geschäftsjahr der Versicherungsgesellschaft nicht besonders ertragreich oder es ist grundsätzlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt, dass der Kunde keine jährliche Überschussbeteiligung erhält. Letzteres ist, oberflächlich betrachtet, nachteilig. Wenn es allerdings nur deshalb keine Überschussbeteiligung gibt, weil der Kunde sämtliche Erträge erhält, die die Police (nach Abzug von Kosten) erwirtschaftet, kann man von einer überaus fairen Vorgehensweise sprechen. Beispielsweise Fondspolicen nach dem UWP-Prinzip verfahren auf diese Weise.
Dienstag, 28. September 2010
Erhebliche Unterschiede bei Riester
Die private Altersvorsorge mittels Riester aufzustocken ist in vielen Fällen eine lohnenswerte Option. Allerdings bestehen zwischen den zahlreichen auf dem Markt verfügbaren Riester-Verträgen erhebliche Unterschiede. Die Förderung, auch wenn sie noch so attraktiv ist, sollte man nicht einfach “mitnehmen“, auch wenn Werbung und Marketing einzelner Anbieter dies bisweilen suggerieren. Vielmehr sollte man sich zunächst über die grundsätzlichen Vor- und auch Nachteile der Riester-Rente informieren. Dabei gilt es stets zu bedenken, dass die staatliche Förderung bei jedem Riester-Vertrag identisch ist – unerheblich, welche Produktvariante (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan oder Wohn-Riester) und von welchem Anbieter man abschließt. Flexibilität, Qualität und natürlich die Kosten sind Aspekte, die sich bei den zahlreich vorhandenen Angeboten erheblich unterscheiden.
Donnerstag, 10. Juni 2010
Fondswechsel
So ziemlich jede Fondspolice, die etwas auf sich hält, räumt dem Kunden während der Sparphase das Recht ein, die Fonds kostenlos zu wechseln. Dies betrifft zum Einen Umschichtungen des bislang angesparten Guthabens, zum Anderen die Aufteilung der künftigen Sparraten. Vor Umschichtungen ist grundsätzlich zu empfehlen, den Berater seines Vertrauens hinsichtlich dessen Einschätzungen zu Rate zu ziehen und die Maßnahmen vor dem Hintergrund der bei Vertragsabschluss getroffenen Einschätzungen zu bewerten.
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