Dienstag, 26. Oktober 2010

Keine Überschussbeteiligung?

Eine private Rentenversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung, die zur langfristigen Vermögensbildung oder für die private Altersvorsorge abgeschlossen wird, vergütet jährlich in aller Regel eine Überschussbeteiligung. Wenn dies nicht der Fall ist, war entweder das abgelaufene Geschäftsjahr der Versicherungsgesellschaft nicht besonders ertragreich oder es ist grundsätzlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt, dass der Kunde keine jährliche Überschussbeteiligung erhält. Letzteres ist, oberflächlich betrachtet, nachteilig. Wenn es allerdings nur deshalb keine Überschussbeteiligung gibt, weil der Kunde sämtliche Erträge erhält, die die Police (nach Abzug von Kosten) erwirtschaftet, kann man von einer überaus fairen Vorgehensweise sprechen. Beispielsweise Fondspolicen nach dem UWP-Prinzip verfahren auf diese Weise.

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