Donnerstag, 11. November 2010

Was sind Fondspolicen?

Fondsgebundene kapitalbildende Versicherungen, auch Fondspolicen genannt, sind eine in Deutschland relativ moderne Variante der Lebensversicherung bzw. der privaten Rentenversicherung. Wie bei klassischen Lebensversicherungen werden bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung die Beiträge einerseits zur Abdeckung des Todesfallrisikos, andererseits zur Kapitalbildung eingesetzt. Bei einer Rentenversicherung, egal ob klassisch oder fondsbasiert, fehlt die Absicherung des Todesfallrisikos in der Aufschubphase.
Anders als bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung, bei der die Kapitalanlage durch die Versicherungsgesellschaft selbst in deren Deckungsstock erfolgt, werden bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung die Sparbeiträge des Versicherungsnehmers in Investmentfonds angelegt. Die Auswahl des oder der Fonds obliegt grundsätzlich dem Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung seines individuellen Risikoprofils. Zumeist bieten Versicherungsgesellschaften mehrere Fonds unterschiedlicher Risikoklassen von diversen Kapitalanlagegesellschaften zur Auswahl an. Insbesondere Aktienfonds bieten die Möglichkeit, langfristig eine höhere Rendite zu erzielen im Vergleich zur tendenziell konservativen Direktanlage seitens der Versicherungsgesellschaften. Allerdings ist durch eine Fondsanlage das Risiko eines teilweisen Verlustes nicht auszuschließen, da grundsätzlich die eingezahlten Beiträge für den Zeitpunkt der Fälligkeit des Versicherungsvertrages nicht garantiert sind. Allerdings bieten die meisten Versicherungsunternehmen in ihren Vertragsbedingungen einen Wechsel der Fonds an, bezogen auf das bisher angesammelte Kapital und/oder die Anlage künftiger Sparbeiträge. Auch ein automatisches Ablaufmanagement, bei denen das Fondsguthaben sukzessive von risikoreichen Aktienfonds in konservative Rentenfonds umgeschichtet wird, ist keine Seltenheit mehr.

Keine Kommentare: