Dienstag, 25. Januar 2011

Kredite günstiger absichern

Eine Restschuldversicherung wird von Seiten der Banken und Sparkassen oftmals angeboten, um Kredite abzusichern. Die Restschuldversicherung soll hierbei die noch nicht getilgte Kreditsumme im Falle des Ablebens des Kreditnehmers während der Laufzeit der Finanzierung in einer Summe als Versicherungsleistung erbringen. Zusätzlich ist mitunter auch in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, dass die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Kreditraten bei längerer Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers übernimmt.
Während es im Zuge einer Baufinanzierung als uneingeschränkt empfehlenswert erscheint, die Risiken, die darin bestehen, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod des Alleinverdieners die Immobilie finanziell nicht halten können, ist dies in Bezug auf einen Ratenkredit zu hinterfragen. Eine Restschuldversicherung wird häufig als zu teuer angesehen. Erschwert wird dieser Vergleich dadurch, dass die Versicherungsprämien nicht zusammen mit den Finanzierungskosten in die Berechnung des Effektiven Jahreszinses einzubeziehen sind. Eben aus diesem Grunde wird der Abschluss einer Restschuldversicherung, bisweilen auch Restkreditversicherung genannt, nur in den seltensten Fällen von Seiten der Kreditinstitute als formale Auflage für eine positive Kreditentscheidung gemacht. Bei einer Einbeziehung der Versicherungskosten in die gesamten Kreditkosten wäre ansonsten ein Effektiver Jahreszins in einer Größenordnung von beispielsweise rund 15% p.a. statt rund 8% p.a. auszuweisen.
Als preisgünstigere Alternative steht für angehende Kreditnehmer eine klassische Risikolebensversicherung mit degressiv fallender Versicherungssumme zur Verfügung, die idealerweise nach Durchführung eines Preis-Leistungs-Vergleiches abgeschlossen und an die finanzierende Bank oder Sparkasse abgetreten wird.

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