Freitag, 4. März 2011

Das Eigenheim - finanzielles Polster für den Ruhestand

Eine Möglichkeit, durch die selbstgenutztes Wohneigentum, also das private Eigenheim in die private Altersvorsorge eingebunden wird, besteht in Form einer Umkehrhypothek. Hierdurch wird durch spezialisierte Kreditinstitute eine Immobilienrente gewährt: Die Eigentümer erhalten, ohne dass das lebenslange Wohnrecht irgendwelche Einschränkungen erfährt, regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe, gewissermaßen eine zusätzliche Rente. Das zugrunde liegende Darlehen wird bei Tod des letzten Eigentümers oder im Zuge eines vorzeitigen Verkaufs der Immobilie aus dem Verkaufserlös getilgt. Nicht zu verwechseln mit einer Immobilienrente ist hingegen die sogenannte Eigenheimrente, die offizielle Bezeichnung für “Wohn-Riester“.
Da während der Laufzeit der Immobilienrente und des zugehörigen Darlehensvertrages keinerlei Zahlungen von den Eigentümern zu leisten sind, spielt die Bonität, d.h., die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit der Antragsteller, keine Rolle. Vielmehr wird lediglich auf den Wert der Immobilie abgestellt; in Verbindung mit dem Lebensalter der Antragsteller zu Beginn der Umkehrhypothek ergibt sich die Höhe der darstellbaren Finanzierung und damit die anhand versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelte Höhe der Immobilienrente. Bedingung in der Praxis ist in aller Regel, dass das Eigenheim lastenfrei oder annähernd frei von Lasten Dritter sein muss. Die ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zu Beginn der Immobilienrente bzw. bei Valutierung der Umkehrhypothek bereits vollständig getilgt sein.

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