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Mittwoch, 4. Juli 2012

Vorteile von Wohn-Riester

Vorteile von Wohn-Riester


Durch die Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester, wurde die staatliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet und verbessert: Es besteht nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Bei den übrigen Formen von Riester-Verträgen (private Rentenversicherung, Riester-Fonds und Banksparpläne) besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das angesparte Kapital – anstelle einer lebenslangen Rentenzahlung – förderunschädlich als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie oder zur Ablösung der entsprechenden Baufinanzierung zu verwenden.

Welche Form der Riester-Rente gewählt wird, hat keinen Einfluss auf den Umfang und die Höhe der staatlichen Förderung. Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Amtsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Einkommensgrenzen bestehen nicht. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird allerdings mittelbar begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Zusätzliche Steuervorteile können gegebenenfalls im Rahmen der Steuererklärung realisiert werden. Insbesondere für Familien verringert sich durch die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung der Nettoaufwand für die private Immobilienfinanzierung deutlich.

Freitag, 4. März 2011

Das Eigenheim - finanzielles Polster für den Ruhestand

Eine Möglichkeit, durch die selbstgenutztes Wohneigentum, also das private Eigenheim in die private Altersvorsorge eingebunden wird, besteht in Form einer Umkehrhypothek. Hierdurch wird durch spezialisierte Kreditinstitute eine Immobilienrente gewährt: Die Eigentümer erhalten, ohne dass das lebenslange Wohnrecht irgendwelche Einschränkungen erfährt, regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe, gewissermaßen eine zusätzliche Rente. Das zugrunde liegende Darlehen wird bei Tod des letzten Eigentümers oder im Zuge eines vorzeitigen Verkaufs der Immobilie aus dem Verkaufserlös getilgt. Nicht zu verwechseln mit einer Immobilienrente ist hingegen die sogenannte Eigenheimrente, die offizielle Bezeichnung für “Wohn-Riester“.
Da während der Laufzeit der Immobilienrente und des zugehörigen Darlehensvertrages keinerlei Zahlungen von den Eigentümern zu leisten sind, spielt die Bonität, d.h., die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit der Antragsteller, keine Rolle. Vielmehr wird lediglich auf den Wert der Immobilie abgestellt; in Verbindung mit dem Lebensalter der Antragsteller zu Beginn der Umkehrhypothek ergibt sich die Höhe der darstellbaren Finanzierung und damit die anhand versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelte Höhe der Immobilienrente. Bedingung in der Praxis ist in aller Regel, dass das Eigenheim lastenfrei oder annähernd frei von Lasten Dritter sein muss. Die ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zu Beginn der Immobilienrente bzw. bei Valutierung der Umkehrhypothek bereits vollständig getilgt sein.

Mittwoch, 12. Januar 2011

Immobilien als Bestandteil der Altervorsorge

Eine interessante Möglichkeit, ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie in die private Altersvorsorge einzubinden, besteht für Ruheständler über eine Immobilienrente. Hierbei wird durch hierauf spezialisierte Kreditinstitute eine sogenannte Umkehrhypothek gewährt. Der oder die Eigentümer erhalten, ohne dass das lebenslange Wohnrecht irgendwelche Einschränkungen erfährt, regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe, gewissermaßen eine zusätzliche Rente. Das zugrunde liegende Darlehen wird bei Tod des letzten Eigentümers oder im Zuge eines vorzeitigen Verkaufs der Immobilie aus dem Verkaufserlös getilgt.
Da während der Laufzeit der Immobilienrente und des zugehörigen Darlehensvertrages keinerlei Zahlungen von den Eigentümern zu leisten sind, erübrigt sich auch die Bonitätsfrage. Dies bedeutet, dass die sonstigen Vermögensverhältnisse ebenso wie die Einkommensverhältnisse grundsätzlich keine Rolle spielen. Vielmehr wird lediglich auf den Wert der Immobilie abgestellt, woraus sich in Verbindung mit dem Lebensalter zu Beginn der Umkehrhypothek die Höhe der darstellbaren Finanzierung und damit die anhand versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelte Höhe der Immobilienrente ergibt.
Das Risiko des kreditgebenden Instituts besteht darin, dass der Verkaufserlös der Wohnimmobilie bei vertraglicher oder vorvertraglicher Fälligkeit nicht ausreicht, das Darlehen vollständig zu tilgen. Entsprechend ergibt sich für die Nutzbarkeit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die Einschränkung, dass diese lastenfrei oder annähernd frei von Lasten Dritter sein muss. Eine ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zu Beginn der Immobilienrente bzw. bei Valutierung der Umkehrhypothek bereits vollständig getilgt sein.

Freitag, 3. Dezember 2010

Hausfinanzierung mit staatlicher Förderung

Im Rahmen der Finanzierung des Eigenheims sollte generell die Möglichkeit geprüft werden, öffentliche Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Insbesondere stehen hierfür Mittel der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Häufig kommen zinsgünstige Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm zum Einsatz. Spezialisierte Finanzdienstleister verfügen ergänzend über die Möglichkeit, diesen Finanzierungsbaustein durch zusätzliche Rabattierung besonders attraktiv und lohnenswert für die Baufinanzierung zu gestalten. Daneben sollte auch geprüft werden, ob zusätzliche Fördermöglichkeiten durch die Regelungen der staatlich geförderten Altersvorsorge bestehen und für die Immobilienfinanzierung genutzt werden können. Mit Hilfe der Eigenheimrente (“Wohn-Riester“) wurde die Förderung selbstgenutzter Wohnimmobilien nämlich verbessert.