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Donnerstag, 25. August 2011

Nächstes Jahr höhere Grunderwerbsteuer

Auch Schleswig-Holstein erhöht die Grunderwerbsteuer. Ab 2012 werden 5 statt bislang 3,5 Prozent fällig. Die Differenz muss somit für einen Immobilienerwerb im nördlichsten Bundesland einkalkuliert werden, sofern der Erwerbsvorgang im Sinne des Gesetzes, also insbesondere der notariell zu beurkundende Kaufvertrag, nicht mehr in diesem Jahr stattfindet. Wer nur halbwegs solide kalkuliert hat, dessen Baufinanzierung wird durch die Steuererhöhung kaum ins Wanken geraten, auch nicht, falls es sich um eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital handelt. Ärgerlich wäre es dennoch, wenn man einen ohnehin geplanten Immobilienerwerb zu teureren Bedingungen abwickeln muss, weil man nachlässig bei den Fristen war. Um darüber hinaus noch günstige Finanzierungskonditionen zu bekommen, bietet es sich an, sich an eine unabhängige Finanzberatung bzw. für betriebliche Investitionen an eine unabhängige Unternehmensberatung zu wenden.

Mittwoch, 12. Januar 2011

Immobilien als Bestandteil der Altervorsorge

Eine interessante Möglichkeit, ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie in die private Altersvorsorge einzubinden, besteht für Ruheständler über eine Immobilienrente. Hierbei wird durch hierauf spezialisierte Kreditinstitute eine sogenannte Umkehrhypothek gewährt. Der oder die Eigentümer erhalten, ohne dass das lebenslange Wohnrecht irgendwelche Einschränkungen erfährt, regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe, gewissermaßen eine zusätzliche Rente. Das zugrunde liegende Darlehen wird bei Tod des letzten Eigentümers oder im Zuge eines vorzeitigen Verkaufs der Immobilie aus dem Verkaufserlös getilgt.
Da während der Laufzeit der Immobilienrente und des zugehörigen Darlehensvertrages keinerlei Zahlungen von den Eigentümern zu leisten sind, erübrigt sich auch die Bonitätsfrage. Dies bedeutet, dass die sonstigen Vermögensverhältnisse ebenso wie die Einkommensverhältnisse grundsätzlich keine Rolle spielen. Vielmehr wird lediglich auf den Wert der Immobilie abgestellt, woraus sich in Verbindung mit dem Lebensalter zu Beginn der Umkehrhypothek die Höhe der darstellbaren Finanzierung und damit die anhand versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelte Höhe der Immobilienrente ergibt.
Das Risiko des kreditgebenden Instituts besteht darin, dass der Verkaufserlös der Wohnimmobilie bei vertraglicher oder vorvertraglicher Fälligkeit nicht ausreicht, das Darlehen vollständig zu tilgen. Entsprechend ergibt sich für die Nutzbarkeit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die Einschränkung, dass diese lastenfrei oder annähernd frei von Lasten Dritter sein muss. Eine ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zu Beginn der Immobilienrente bzw. bei Valutierung der Umkehrhypothek bereits vollständig getilgt sein.