Freitag, 3. Juni 2011

Selbstorganisation

Selbstorganisation ist für eine erfolgreiche Existenzgründung eine überaus wichtige Voraussetzung. Für Neu-Selbstständige betrifft dies auch und insbesondere die Finanzen. Neu ist hierbei, dass es künftig nicht mehr nur die gewohnte private Sphäre gibt, sondern auch die betriebliche Sphäre, wobei beide nicht zu vermischen, sondern strikt zu trennen sind. Hinsichtlich der privaten Finanzen ändert sich wenig. Sie werden wie bisher über das private Girokonto abgewickelt. Alle Daueraufträge und Lastschriftzahlungen für private Kosten wie etwa die private Miete verbleiben dort, auch etwaige Transferzahlungen wie das Kindergeld, Wohngeld oder als Pendant hierfür bei bestehendem Wohneigentum mit entsprechender Baufinanzierung ein Lastenzuschuss werden wie bisher über das Privatkonto geleitet.
Die betrieblichen Zahlungsvorgänge hingegen werden über das neu zu eröffnende Geschäftsgirokonto abgewickelt. Erfahrungsgemäß ist es für Existenzgründer nicht gänzlich unproblematisch, einen betrieblichen Kontokorrentkredit als Betriebsmittelkreditlinie zur Verfügung gestellt zu bekommen. Eine Unternehmensberatung, die in die Planung und Umsetzung der Existenzgründung eingebunden ist, etwa indem sie beim Business Plan oder bei der fachkundigen Stellungnahme im Zusammenhang mit der Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit tätig ist, kennt in der Regel auch den regionalen Bankenmarkt und kann insofern beurteilen, welche Banken unter welchen Voraussetzungen Existenzgründungen grundsätzlich begleiten. Dies hängt unter Berücksichtigung des Einzelfalls unter dem Aspekt der jeweiligen Branche, in der der angehende Selbstständige sich verdingen möchte, sowie des angestrebten Geschäftsvolumens und zur Verfügung stehender Kreditsicherheiten davon ab, bei welcher Bank man anfragt, ob sie mit Kredit zur Verfügung steht.

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