Posts mit dem Label Selbstständige werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Selbstständige werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 6. Juni 2011

Tilgung forcieren

Riester in jeder Variante, also bei einem planmäßigen Vermögensaufbau mit Versicherungen ebenso wie bei Wohn-Riester (der für Immobilienbesitzer prädestinierten Form der staatlich geförderten Altersvorsorge) hat im Vergleich zu einer anderen Form der staatlichen Wohneigentumsförderung, den zinsgünstigen Fördergeldern der öffentlichen Hand, den Vorteil, jederzeit beginnen zu können. Für die klassischen Förderdarlehen zur Wohneigentumsförderung im Rahmen einer privaten Baufinanzierung ist es nämlich bei der Anschlussfinanzierung zu spät. Die Eigenheimrente (offizielle Bezeichnung für Wohn-Riester) kann somit auch anlässlich der Prolongation der Darlehen nach Auslaufen einer Festzinsbindung neu als zusätzlicher Finanzierungsbaustein abgeschlossen werden. Die zusätzlichen Tilgungen durch die Zulagen aus der Eigenheimrente stehen jedem Förderberechtigten zu. Arbeitnehmer und Beamte zählen zu diesem geförderten Personenkreis, für Selbstständige ist dies unter Umständen komplizierter. Diese wenden sich in der Praxis häufig mit diesem oder ähnlichen Anliegen rund um die Altersvorsorge an eine bankenunabhängige Unternehmensberatung.

Montag, 30. Mai 2011

Beschleunigung der Tilgung

Riester hat mehrere Vorteile, zum Beispiel den, jederzeit anfangen zu können, sofern man förderberechtigt ist. Dies ist ein Unterschied beispielsweise zu einigen Förderprogrammen der öffentlichen Hand, die sinnvollerweise in eine neu benötigte Baufinanzierung integriert werden können, jedoch nicht mehr in eine bereits abgeschlossene Finanzierung im Nachhinein. Wohn-Riester, die Variante der Riester-Rente speziell für private Immobilienfinanzierungen kann demgegenüber auch später abgeschlossen werden, zum Beispiel anlässlich einer Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der zuvor bestehenden Festzinsbindungsfrist. Die Beschleunigung der Tilgung durch die Wahl von Wohn-Riester als Finanzierungsbaustein stellt eine beliebte Option in der Praxis dar. Wie bei der Riester-Rente im Allgemeinen, bestehen Einkommensgrenzen auch bei der Eigenheimrente nicht, so dass es in dieser Hinsicht keine Einschränkungen gibt. Um staatliche Zulagen für die private Altersvorsorge, zu denen auch eine selbstbewohnte Wohnimmobilie zählt, als Sondertilgungen in eine Immobilienfinanzierung einfließen lassen zu können, besteht lediglich das Erfordernis, dass man zum geförderten Personenkreis zählen muss. Dies zu klären, Jahr für Jahr, kann bei Selbstständigen im Einzelfall nicht unkompliziert sein. Eine unabhängige Unternehmensberatung ist in diesen Fällen oftmals ein geeigneter Ansprechpartner.