Montag, 30. Mai 2011

Beschleunigung der Tilgung

Riester hat mehrere Vorteile, zum Beispiel den, jederzeit anfangen zu können, sofern man förderberechtigt ist. Dies ist ein Unterschied beispielsweise zu einigen Förderprogrammen der öffentlichen Hand, die sinnvollerweise in eine neu benötigte Baufinanzierung integriert werden können, jedoch nicht mehr in eine bereits abgeschlossene Finanzierung im Nachhinein. Wohn-Riester, die Variante der Riester-Rente speziell für private Immobilienfinanzierungen kann demgegenüber auch später abgeschlossen werden, zum Beispiel anlässlich einer Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der zuvor bestehenden Festzinsbindungsfrist. Die Beschleunigung der Tilgung durch die Wahl von Wohn-Riester als Finanzierungsbaustein stellt eine beliebte Option in der Praxis dar. Wie bei der Riester-Rente im Allgemeinen, bestehen Einkommensgrenzen auch bei der Eigenheimrente nicht, so dass es in dieser Hinsicht keine Einschränkungen gibt. Um staatliche Zulagen für die private Altersvorsorge, zu denen auch eine selbstbewohnte Wohnimmobilie zählt, als Sondertilgungen in eine Immobilienfinanzierung einfließen lassen zu können, besteht lediglich das Erfordernis, dass man zum geförderten Personenkreis zählen muss. Dies zu klären, Jahr für Jahr, kann bei Selbstständigen im Einzelfall nicht unkompliziert sein. Eine unabhängige Unternehmensberatung ist in diesen Fällen oftmals ein geeigneter Ansprechpartner.

Keine Kommentare: