Dienstag, 17. Mai 2011

Höhe der Finanzierung

Der gesamte Finanzierungsbedarf einer Immobilie umfasst neben den reinen Anschaffungskosten, also dem Kaufpreis, auch die Anschaffungsnebenkosten. Hierunter fällt zum Beispiel die Grunderwerbsteuer. Diese wurde übrigens in einigen Bundesländern zuletzt erhöht; auch Grün-Rot hat nach dem überraschenden Sieg bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg eine diesbezügliche Steuererhöhung in Aussicht gestellt. Allerdings stellt sich die Frage, ob man just aus diesem Grund den Immobilienerwerb noch vorziehen und beschleunigen sollte. Denn grundsätzlich sollte man beachten, dass es selten eine gute Idee ist, eine Investition maßgeblich von steuerlichen Erwägungen abhängig zu machen. Zum Beispiel schließt man aus steuerlichen Gründen ja auch keine Riester-Rente ab, sondern weil man mit staatlicher Förderung seine Altersvorsorge aufpäppeln möchte.
Neben der unvermeidlichen Grunderwerbsteuer ist bei der gesamten Kalkulation der Finanzierungkosten der Immobilie und damit auch der hierfür benötigten Baufinanzierung zu berücksichtigen, dass Maklercourtage anfällt, sofern ein Makler tätig wird. Auch Umsatzsteuer auf die Maklercourtage fällt an. Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt müssen letztlich bezahlt werden und sind somit als Bestandteil der gesamten Finanzierung, also Darlehen und Eigenmittel, nicht zu vernachlässigen. Wenn keine Eigenmittel vorhanden sind, handelt es sich um eine Vollfinanzierung. In diesem Fall errechnet sich der Finanzierungsbedarf schlicht dadurch, dass alles, was im Rahmen der Anschaffung der Immobilie an Kosten anfällt, über Baudarlehen abgedeckt wird.
Falls es sich um eine gebrauchte Immobilie handelt, kommt es mitunter vor, dass die Kosten eines Sachverständigen, falls dieser mit der Prüfung der Bausubstanz oder auch mit der Bewertung der Immobilie vom Käufer beauftragt wurde, zu berücksichtigen sind. Auch diese wollen finanziert sein. Abzüglich der bestehenden Eigenmittel des Kunden errechnet sich das Volumen der Immobilienfinanzierung dadurch, dass der Kaufpreis (alternativ die Herstellungskosten) und die gesamten Nebenkosten addiert werden und hiervon das Eigenkapital, das in die Baufinanzierung eingebracht werden soll, subtrahiert wird. Die Rechnung fällt, wie dargestellt, dann einfacher aus, wenn es sich um eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital handelt, da es dann keinen Posten gibt, der subtrahiert werden könnte. Im Gegenzug schwieriger wird es in diesen Fällen allerdings, eine Bank zu finden, die diese Finanzierung durchführen möchte. Man wendet sich hierbei am Besten an unabhängige Finanzdienstleister, die mit zahlreichen Banken zusammenarbeiten.

Keine Kommentare: