Freitag, 17. September 2010

Gefördertes Wohneigentum

Für eine bestehende Baufinanzierung besteht die Möglichkeit, diese mittels Riester zu tilgen. Hierbei kann das staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen dazu verwendet werden, die Restvaluta bestehender Darlehen abzulösen. Eine erhaltene staatliche Förderung in Form von Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen wird hierdurch nicht gefährdet, da die eigene selbstgenutzte Immobilie auch als Bestandteil der privaten Altersvorsorge gefördert wird. Mit Wohn-Riester kann bei gleicher Förderung wie bei einer Riester-Rentenversicherung oder einem Riester-Fonds bereits die Finanzierung der Immobilie verbilligt werden.

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