Mittwoch, 15. September 2010

Wohn-Riester kann sich lohnen

Wohn-Riester kann sich lohnen: Wer förderberechtigt ist, also neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen alle rentenversicherungspflichtigen Personen, insbesondere Arbeitnehmer, erhält die staatlichen Altersvorsorgezulagen als Sondertilgungen auf einem speziellen Wohn-Riester-Darlehen gutgeschrieben. Dies führt somit zu einer schnelleren Entschuldung. Der Zinseszinseffekt wirkt in diesem Fall zugunsten des Kunden und verbilligt im Ergebnis die Baufinanzierung. Als Alternative zu einer Riester-Rentenversicherung oder zu Riester-Fonds sollte man Wohn-Riester durchrechnen, wenn der Wunsch nach eigenen vier Wänden besteht.

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