Montag, 13. September 2010

Tilgungsersatz für die Baufinanzierung

Bei einer Baufinanzierung ist es grundsätzlich üblich, feste Tilgungsvereinbarungen zu treffen. Mindestens 1 Prozent p.a. (zuzüglich ersparter Zinsen) der Darlehenssumme wird als Tilgung von Kreditinstituten vorausgesetzt. Wenn stattdessen sogenannte Tilgungssurrogate parallel angespart werden, beispielsweise Fonds oder kapitalbildende Versicherungen, besteht das deutliche Risiko, dass die Rendite der Geldanlage nicht ausreicht, um die Kredite zu deren Endfälligkeit vollständig abzulösen. Die Immobilienfinanzierung würde sich in diesem Fall verlängern und meist nicht unerheblich verteuern. Empfehlenswert ist es daher, Finanzierung und Geldanlage strikt zu trennen.

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