Mittwoch, 13. August 2014

Bonus-Sparpläne


Bonus-Sparpläne stellen eine besonders ausgestaltete Form des reinen Banksparplans dar, wie er von den meisten Banken und Sparkassen angeboten wird. Auch mittels Bonussparen lässt sich auch mit kleinen Beträgen bei entsprechend langer Laufzeit ein nettes Sümmchen ansparen. Anders als bei Fonds steht die Mindestsumme des angesparten Kapitals, sofern die jährlich zu vergütenden Zinsen festgeschrieben sind, von vorn herein fest.

Als Anreiz, möglichst lange den Sparplan aufrecht zu erhalten, gewähren Kreditinstitute hierbei einen Bonus auf den vergüteten Zinssatz. Dieser wird einmalig bei Fälligkeit zusätzlich zu den eingezahlten Beträgen und den jährlich gutgeschriebenen Zinsen ausgezahlt. Der Bonus wird in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kunde und Kreditinstitut von vorn herein festgelegt und steigt mit zunehmender Dauer der regelmäßigen Sparleistung. Dadurch steigt mit zunehmender Spardauer auch die Rendite des Bonussparens insgesamt. Verbreitet ist ein Bonus auch beim Bausparen. Dieser wird in vielen Fällen dann gewährt, wenn der Kunde auf das zinsgünstige Bauspardarlehen verzichtet, zum Beispiel weil zum Zeitpunkt des Endes der Sparphase keine Baufinanzierung benötigt wird.

Dienstag, 22. Juli 2014

Kredite richtig tilgen


Für Kredite gibt es zahlreiche Tilgungsvarianten, die zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer vereinbart werden können. Die für den Kunden bequemste Möglichkeit besteht darin, dass er nach eigenem Ermessen tilgen kann. Nach eigenem Ermessen tilgen zu können, hat den unmittelbaren Vorteil im Vergleich zu einer planmäßig zu erbringenden Tilgungsleistung, dass die Flexibilität für den Kreditnehmer ungleich höher ist. Bei planmäßigen Tilgungsvarianten, die den Regelfall bei einem Ratenkredit darstellen, ist turnusmäßig zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt (meist monatlich) eine Kreditrate bzw. Leistungsrate fällig. Diese enthält einen Tilgungsanteil und einen Zinsanteil. Während der Zinsanteil das Entgelt für die Nutzung des Kredites darstellt, stellt der Tilgungsanteil sicher, dass der Kredit innerhalb der zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbarten Laufzeit zurückgeführt wird. Der Kunde braucht sich in diesem Fall also nicht eigenständig um eine Rückführung des Kredites zu kümmern, was den Vorteil einer festen Kalkulationsbasis mit sich bringt.

Während bei einer Baufinanzierung generell feste Tilgungssätze vereinbart werden, kommt bei Ratenkrediten unter Umständen eine variable Tilgung in Betracht. Bei einer Tilgungsvereinbarung, die dem Kunden das Recht einräumt, nach eigenem Ermessen Tilgungen vorzunehmen, muss der Kreditnehmer selbstständig dafür Sorge tragen, dass der Kredit zurückgeführt wird. Dies setzt ein gewisses Maß an finanzieller Disziplin voraus, aus Sicht der Bank oder Sparkasse jedoch eine gewisse Bonität des Kunden. Entsprechend wird bei variabel gestalteten Tilgungsvereinbarungen oftmals auch der späteste Rückführungstermin vereinbart. Der Kunde kann hierbei innerhalb eines festgesetzten Zeitraums Tilgungen zusätzlich zu den regelmäßig fälligen Zinsen leisten, hat aber selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass die ausstehende Restschuld zu dem vereinbarten Zeitpunkt vollständig getilgt ist. Je früher die Rückführung erfolgt, desto günstiger stellt sich der Kredit im Ergebnis aufgrund der ersparten Zinsen für den Kunden dar. Bei dem derzeitigen extrem niedrigen Zinsniveau ist jedoch zu bedenken, dass die ersparten Zinsen entsprechend gering ausfallen. Eine etwas höhere planmäßige Tilgungsleistung hat in diesem Umfeld einen deutlichen Effekt. Besonders bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital sollte dies bedacht werden.

Dienstag, 25. März 2014

Oft wird falsch vorgesorgt


Verschiedene Studien und Erhebungen kommen einhellig zu dem Ergebnis, dass die deutliche Mehrheit der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Versicherungen fehlerhaft ausgestattet ist. Dies können unzureichende Absicherungen von Risiken sein durch eine gänzlich fehlende private Vorsorge oder durch zu niedrige Deckungssummen bzw. Versicherungssummen. Ebenso finden sich vielfach Mehrfachversicherungen in privaten Haushalten, etwa dadurch dass einzelne Risiken durch mehrere Policen abgedeckt sind. Auch objektiv zu hohe Versicherungssummen, die auch bei einem individuell hohen Sicherheitsbedürfnis als nicht sachgerecht erachtet werden können, sind keine Seltenheit.

Im Übrigen kommen Fachleute häufig zu dem Ergebnis, dass private Haushalte zwar hinsichtlich des Umfangs ihres privaten Versicherungsschutzes und auch bezogen auf die Höhe der abgesicherten Risiken grundsätzlich angemessen versichert sind, jedoch schlicht und ergreifend zu teuer.

Ebenso wie es angeraten ist, seinen Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, können darüber hinaus besondere Ereignisse wie beispielsweise die Geburt eines Kindes oder die Aufnahme einer Baufinanzierung einen Handlungsbedarf in Bezug auf die Absicherung von Risiken mit sich bringen. Überdies empfiehlt es sich, vor Abschluss einer Versicherung einen umfassenden Vergleich bezogen auf den Leistungsumfang der angebotenen Policen vorzunehmen und diesen mit seinem persönlichen Bedarf abzugleichen. Insbesondere preislich unterscheiden sich unterschiedliche Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften oftmals wesentlich, zum Teil sogar erheblich, obwohl sich der Leistungsumfang der zur Auswahl stehenden Policen anhand der Versicherungsbedingungen jeweils annähernd gleich darstellt.

Mittwoch, 12. März 2014

Zinsen und andere Finanzierungskosten lassen sich senken


Die Finanzierungskosten, bestehend aus Zinsen, Bearbeitungsgebühren für Kredite und Nebenkosten des Geldverkehrs wie Kontoführungsgebühren machen in vielen Haushalten, privaten wie auch öffentlichen, und Betrieben einen wesentlichen Teil des Budgets aus bzw. verzehren einen nicht unerheblichen Teil des Rohgewinns. Sofern die gesamten Finanzierungskosten eine steigende Tendenz aufweisen aufgrund zunehmender Höhe der Verbindlichkeiten und/oder ansteigenden Zinsen aufgrund einer allgemeinen Zinserhöhung oder einer Verschlechterung der Bonität, wird es mitunter eng.

Um einer Überschuldung entgegenzuwirken, die sich dadurch manifestiert, dass der Kapitaldienst nicht oder nicht mehr vollständig aus dem verfügbaren Einkommen bzw. aus den Umsatzerlösen erbracht werden kann, ist eine rechtzeitige Einleitung einer Konsolidierung der Finanzen geboten. Für Privatkunden bietet sich grundsätzlich eine Umschuldung teurer Kredite an, beispielsweise durch Zusammenfassung bestehender Kredite in einen neuen, günstigeren Ratenkredit.

Bei Unternehmen ist eine Konsolidierung differenzierter zu betrachten und setzt eine Ursachenanalyse der gestiegenen Kosten für die Finanzierung des Betriebes voraus. Beispielsweise tritt recht häufig bei einer Existenzgründung, die hinsichtlich der Erstellung und Umsetzung des Business Plans nicht durch eine Unternehmensberatung begleitet wurde, die Diagnose auf, dass Investitionsvorhaben nicht planmäßig mittel- bis langfristig, sondern durch Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites finanziert wurden. Hierdurch wurde der Grundstein gelegt für eine spätere finanzielle Schieflage des Unternehmens, sofern die angestrebten Umsatzziele nicht erreicht wurden und weiterer Finanzierungsbedarf durch noch teurere Kredite in Form von Lieferantenkrediten und Verzicht auf Skonto gedeckt werden musste.

Mittwoch, 5. März 2014

Versicherungen vergleichen


Weitaus schwieriger als bei einem Kredit oder einer günstigen Baufinanzierung stellen sich Vergleiche bei Versicherungen dar, jedenfalls dann, wenn man nicht Gefahr laufen möchte, im Ergebnis lediglich Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Leicht passiert es bei der Auswahl unter mehreren Angeboten unterschiedlicher Versicherungen von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften, dass man den Überblick darüber verliert, was man als Gegenwert in Form eines jeweiligen Versicherungsschutzes man eigentlich benötigt und was in der jeweiligen Police hiervon enthalten ist. Eine Erschwernis besteht insbesondere in Versicherungsbausteinen und Versicherungszusätzen, bei denen anhand eines Versicherungsvorschlags, wie man ihn vom Vermittler seines Vertrauens erhält oder sich selbst aus dem Internet geholt hat, nicht erkennbar ist, was zu welchen Konditionen in der gesamten Versicherungsprämie finanziell zu Buche schlägt.

Mittwoch, 10. April 2013

Sonderzahlungen prüfen




Sonderzahlungen, die beim Leasing häufig zum Einsatz gelangen, reduzieren die monatliche Belastung. Anders als Sondertilgungen bei einem Kredit sind Leasing-Sonderzahlungen jedoch nur zu Vertragsbeginn möglich. Mitunter liegen sie im Interesse des Leasingnehmers, teilweise werden sie auch von der finanzierenden Leasinggesellschaft zur Auflage gemacht. Bei einer Autofinanzierung wird häufig der Gebrauchtwagen Zug um Zug mit der Neuwagenfinanzierung an den Händler verkauft. Der Erlös kann bei einer Finanzierung über einen Ratenkredit als Eigenkapital eingesetzt werden oder bei Abschluss eines Leasingvertrages für den Neuwagen als Sonderzahlung eingebracht werden. In beiden Fällen sinkt der zu finanzierende Betrag; im Gegensatz zu einer reinen Fremdfinanzierung, wie sie in der Praxis häufig bei einer Baufinanzierung ohneEigenkapital anzutreffen ist, handelt es sich in beiden Fällen um eine Mischfinanzierung.
Nicht unproblematisch wird es jedoch, wenn eine Sonderzahlung zur Senkung des Risikos von Seiten der Leasinggesellschaft gefordert wird, der entsprechende Betrag jedoch nicht vom Kunden aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann, sondern fremdfinanziert werden muss. Dies kann durch Inanspruchnahme des in der Regel teuren Dispositionskredites oder durch einen gesonderten Kredit erfolgen.
In beiden Fällen ist offensichtlich, dass die Tragfähigkeit der Finanzierung sehr knapp kalkuliert ist. Die niedrige monatliche Belastung aus dem Leasingvertrag wird durch die Kreditraten bzw. die Zinsbelastung auf dem Girokonto in aller Regel überkompensiert, so dass sich diese Art der Mischfinanzierung grundsätzlich nur in Ausnahmefällen anbietet, etwa weil die Nutzung des Fahrzeugs oberste Priorität hat und günstigere Finanzierungsmöglichkeiten nicht verfügbar sind.

Mittwoch, 13. März 2013

Fondsauswahl: Size matters

Es ist mitunter nicht leicht, aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Fonds den oder die richtigen auszuwählen. Einen von mehreren Aspekten stellt hierbei die Größe des jeweiligen Investmentfonds dar, ausgedrückt durch das Fondsvolumen bzw. das verwaltete Fondsvermögen. Bei Aktienfonds hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es mitunter nachteilig werden kann, wenn ein Fonds zu groß wird.

Wenn nämlich ein Aktienfonds langjährig zu erfolgreich ist, kann es mitunter passieren, dass er gewissermaßen Opfer seines eigenen Erfolgs wird. Dies geschieht dadurch, dass zu viele Mittelzuflüsse alter und neuer Anleger, die an dem Erfolg partizipieren wollen, das Volumen des Fonds übermäßig ansteigen lassen. Das Management des Fonds sieht sich nun mit der misslichen Lage konfrontiert, dass das Anlageuniversum, d.h., die Summe aller Möglichkeiten, das investierte Kapital der Anleger gewinnbringend zu investieren, schrumpft: Nur noch sehr große Unternehmen kommen als Investment überhaupt in Betracht. Kleinere Aktiengesellschaften mit einer geringeren Marktkapitalisierung scheiden jedoch zwangsläufig aus, da der Fonds nur sehr geringe und damit unerhebliche Beträge in Bezug auf sein gesamtes verwaltetes Vermögen investieren könnte, ohne zum maßgeblichen oder gar beherrschenden Aktionär der jeweiligen Gesellschaft zu werden.

Dass es mit einer zunehmend geringer werdenden Anzahl von überhaupt in Betracht kommenden Investitionsmöglichkeiten tendenziell schwieriger wird, nachhaltig überdurchschnittliche Ergebnisse zu erzielen, ist einleuchtend. Entsprechend sollten Anleger bei der Auswahl von Aktienfonds die Größe des Fonds als eine von mehreren Kriterien beim Vergleich einbeziehen. Daneben sind natürlich auch die Kosten zu beachten; auf den Ausgabeaufschlag lässt sich häufig ein Fonds Rabatt aushandeln. Beim Kauf über spezialisierte unabhängige Finanzdienstleister lassen sich oft auch gute Fonds ohne Ausgabeaufschlag erwerben.