Mittwoch, 13. Juli 2011

Restschuld berechnen

Bei dem Vergleich zwischen zwei oder mehreren Angeboten für eine langfristige Finanzierung, die nicht "in einem Rutsch" getilgt wird, weil die planmäßige Darlehenslaufzeit die vereinbarte Festzinsbindungsfrist übersteigt, bedarf es zu diesem späteren Zeitpunkt einer Anschlussfinanzierung. Die Restschuld, die dann zur Verlängerung (auch Prolongation genannt) ansteht, ergibt sich aus dem Tilgungsplan. Diesen erhält man üblicherweise bei Abschluss des Darlehensvertrages ausgehändigt, ansonsten sollte man danach fragen. Sehr gut lässt sich über die Restschuld vergleichen, welches Angebot das günstigere ist. Es ist nämlich so, dass eigentlich der Effektivzins reichen müsste, um ein günstiges von einem weniger günstigen Angebot für einen Kredit jeglicher Form unterscheiden zu können. Allerdings gibt es unter Umständen Kostenbestandteile, die nicht in die Berechnung des Effektivzinses eingehen. Hierunter fallen beispielsweise Versicherungen, die für die Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall des Alleinverdieners abgeschlossen werden, es sei denn, sie werden von der Bank als Auflage für die Bewilligung der Finanzierung gemacht, was in der Praxis allerdings vergleichsweise selten ist.

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