Freitag, 15. Juli 2011

Obergrenze

Die staatliche Riester-Förderung ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb man sich mit dieser Form der privaten Altersvorsorge ernsthaft auseinandersetzen sollte. Die Förderung besteht aus Zulagen, die das Vermögen erhöhen (bzw. bei Wohn-Riester als zusätzliche Tilgung auf ein separates Darlehen einfließen) und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervergünstigungen. Allerdings hat auch die Förderung ihre Obergrenze: 2.100 Euro jährlich (inklusive der Zulagen) werden durch den Staat maximal berücksichtigt.
Dies heißt jedoch nicht, dass der Riester-Vertrag für jenes Jahr, sobald die Obergrenze erreicht ist, "voll" wäre. Vielmehr werden Beträge, die darüber hinaus eingezahlt werden, behandelt wie Beiträge für eine konventionelle Rentenversicherung. Das sich aus den Überzahlungen ergebende Vermögen unterliegt also nicht dem staatlichen Schutz, ist dafür aber im Rahmen der Auszahlung flexibel und nicht an die ansonsten strikten Vorgaben der Riester-Rente gebunden.

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