Freitag, 19. Oktober 2012

Unterschiede bei Lebensversicherungen

Die Lebensversicherung ist eine der ältesten Versicherungen. Sie wird in zahlreichen Varianten von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten und erfüllt mehrere Zwecke. Es gibt als Grundformen die kapitalbildende Lebensversicherung und die Risikolebensversicherung.


Die Risikolebensversicherung ist die deutlich preisgünstigere Variante, da sie lediglich das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person während der Vertragslaufzeit absichert. Sie wird häufig eingesetzt, um Familienangehörige im Falle des Ablebens des Allein- oder Hauptverdieners dahingehend abzusichern, dass bestehende finanzielle Verpflichtungen weiterhin bedient werden können. Entsprechend werden Risikolebensversicherungen vielfach im Zuge einer Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung abgeschlossen, um im Falle eines Falles den finanziellen Ruin abwenden zu können.

Demgegenüber sichert eine kapitalbildende Lebensversicherung sowohl das Todesfallrisiko als auch das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab, d.h., die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall des Versicherungsnehmers fällig, alternativ gerät das angesparte Kapital inklusive aller aufgelaufenen Erträge im Erlebensfalle zur Auszahlung. Die kapitalbildende Lebensversicherung ist aus diesem Grund ein weit verbreitetes Instrument zum langfristigen Vermögensaufbau und ein vielfach genutztes Produkt zur Stärkung der privaten Altersvorsorge. Üblicherweise besteht bei Fälligkeit der Lebensversicherung ein Wahlrecht zwischen einer Einmalauszahlung und einer Verrentung des Kapitals auf eine begrenzte oder unbegrenzte Laufzeit. Insofern stellt eine kapitalbildende Lebensversicherung eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einer Rentenversicherung dar. Die Geldanlage erfolgt hierbei entweder direkt durch die Versicherungsgesellschaft oder über Fonds.

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