Dienstag, 23. Oktober 2012

Überschüsse von Versicherungen

Eine Risikolebensversicherung beinhaltet in aller Regel für den Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person lediglich einen Todesfallschutz. Anders als bei kapitalbildenden Versicherungen wird somit bei einer Risikolebensversicherung grundsätzlich kein Vermögensaufbau betrieben. Vielmehr wird eine reine Absicherung des Todesfallrisikos vorgenommen. In der Praxis wird ein entsprechender Schutz insbesondere in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung benötigt.


Allerdings werden auch Tarife angeboten, bei denen die Überschussbeteiligung, die die Versicherungsgesellschaft jährlich allen Versicherungsnehmern der Versichertengemeinschaft in variabler Höhe in Abhängigkeit vom erzielten Geschäftsergebnis vergütet, gesondert angelegt wird, insbesondere in Fonds. Das auf diese Weise während der Laufzeit der Versicherung angesammelte Kapital bzw. Fondsguthaben wird zum Ende der Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person ausgezahlt, sofern nicht bereits zuvor der Versicherungsfall (Tod) eingetreten ist. Die Alternative zur Verwendung der Überschussbeteiligung besteht in einer jährlichen Gutschrift, die zu einer Beitragsreduzierung führt. Bei dieser Variante, die mehrheitlich zur Anwendung gelangt, wird zwischen einem möglichen Brutto- bzw. Höchstbeitrag und einem tatsächlich zu zahlenden Nettobeitrag, der die aktuelle Überschussbeteiligung zu Grunde legt. Im Übrigen richtet sich die Versicherungsprämie grundsätzlich nach der Versicherungssumme und dem biometrischen Risiko. Für eine unterjährige Zahlungsweise der jährlichen Versicherungsprämie, beispielsweise einen monatlichen Zahlungsturnus werden von einigen Versicherungen Ratenzuschläge einkalkuliert.

Sofern eine Risikolebensversicherung anlässlich einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen wird, bietet es sich unter Umständen an, eine degressive Versicherungssumme zu vereinbaren, so dass die im Versicherungsfall von der Versicherung zu leistende Summe kontinuierlich an die durch planmäßige Tilgung sinkende Restschuld der Finanzierung angepasst wird. Im Vergleich zu einer konstanten Versicherungssumme ergeben sich hierdurch wesentlich reduzierte Versicherungsprämien.

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