Montag, 15. Oktober 2012

Finanzierung mit Förderung

Die staatliche Bausparförderung setzt sich im Wesentlichen aus der Wohnungsbau-Prämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage zusammen. Beide Förderungen werden einkommensabhängig gewährt. Bausparen ist somit insbesondere für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen ein geeignetes Mittel, um sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden mit staatlicher Unterstützung zu erfüllen, da die effektive Belastung durch die Immobilienfinanzierung sinkt.


Ohne dass es einer Gehaltserhöhung bedurft hätte, hat das Bürgerentlastungsgesetz seit Anfang 2010 dafür gesorgt, dass mehr Arbeitnehmer und Familien in den Genuss der Bausparförderung gelangen. Sowohl die Wohnungsbau-Prämie als auch die Arbeitnehmer-Sparzulage knüpfen hinsichtlich der Einkommensgrenzen nämlich an das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres an. Dieses hat sich für alle Arbeitnehmer aufgrund höherer Sonderausgaben reduziert. Ursache ist die höhere, annähernd vollständige Absetzbarkeit der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Da von diesen Pflichtbeiträgen ein größerer Teil als bislang steuerwirksam ist, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend, so dass durchaus die Möglichkeit besteht, dass man nunmehr die Grenzwerte für die Berechtigung der Wohnungsbau-Prämie oder der Arbeitnehmer-Sparzulage unterschreitet und aufgrund der verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen förderberechtigt ist.

Es bestehen damit besondere Anreize für den geförderten Personenkreis, Bausparen in die individuelle Baufinanzierung einzubinden. Während für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage keine wohnwirtschaftliche Verwendung des angesparten Guthabens vorgeschrieben ist, ist dies jedoch neben der Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze für den Erhalt der staatlichen Wohnungsbau-Prämie Voraussetzung. Entsprechend führt die zielgerichtete Nutzung eines Bausparvertrages im Rahmen einer Immobilienfinanzierung zu einer Entlastung des Budgets des Wohnungs- oder Hauseigentümers. Besonders interessant ist die Nutzung der Förderung dann, wenn ansonsten keine Eigenmittel eingesetzt werden, es sich also um eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital handelt.

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