Ein Ratenkredit hat
wie fast jede Form der Finanzierung mehrere
Kostenbestandteile. Die gesamte während der Kreditlaufzeit vom Kreditnehmer
zurückzuzahlende Summe ist in dem Kreditvertrag ausgewiesen. Diese ergibt,
geteilt durch die Anzahl der regelmäßigen Kreditraten, die Kreditrate. Meist
wird ein monatlicher Turnus vereinbart. Die Kreditrate enthält einen
Tilgungsanteil, der die bestehende Restschuld sukzessive während der
Kreditlaufzeit reduziert, und die Finanzierungskosten. Dies sind insbesondere
die Kreditzinsen. Bei Ratenkrediten ist es üblich, dass der Zinssatz für die
gesamte Laufzeit von vorn herein fest vereinbart wird. Meistens sind längere
Laufzeiten von beispielsweise 60 oder 72 Monaten etwas teurer als kurze
Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten. Dennoch kann eine längere Kreditlaufzeit
mitunter angeraten sein, um die monatliche Belastung im Rahmen des zur
Verfügung stehenden Budgets des Kreditnehmers zu halten.
Neben den Kreditzinsen ist eine Kreditbearbeitungsgebühr
ein recht häufig anzutreffender Kostenbestandteil bei Ratenkrediten. Sie ist
einmalig bei der Vergabe des Kredites fällig und beläuft sich auf ein bis drei
Prozent der Kreditsumme. Sie verteuert den Kredit nicht zwangsläufig, da sie
bereits im effektiven Jahreszins, den alle Kreditinstitute anzugeben verpflichtet
sind, enthalten ist. Allerdings wird sie nicht, auch nicht teilweise,
erstattet, falls der Ratenkredit vom Kreditnehmer vorzeitig zurückgezahlt wird.
Nicht im effektiven Jahreszins enthalten sind hingegen
die Prämien für eine Restschuldversicherung, es sei denn eine solche wird
seitens des Kreditinstituts zur Auflage für die Kreditgewährung gemacht.
Restschuldversicherungen sollen die vertragsgemäße Bedienung des Kredites im
Falle des Todes des Kreditnehmers sicherstellen, bisweilen auch das Risiko längerer
Krankheit oder Arbeitslosigkeit abdecken. Zu bedenken ist, dass die Kosten dieser
Versicherungen nicht unerheblich
sind. Die Prämien übersteigen die Beiträge einer Risikolebensversicherung, wie
sie häufig in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung
eingesetzt wird, deutlich. Dies führt mitunter in der Praxis sogar dazu, dass
die Kosten des Ratenkredites insgesamt die Inanspruchnahme eines
Dispositionskredites übersteigen und beispielsweise eine Umschuldung zum Zwecke
der Reduzierung der Zinsbelastung nicht mehr möglich ist.
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