Freitag, 24. August 2012

Carport als wohnwirtschaftliche Verwendung

Um das Familienauto besser vor Wind und Witterung zu schützen, ist ein Carport eine gute Lösung. Wenn man handwerklich besonders begabt ist, kann man sich in den Baumarkt seines Vertrauens begeben und selbstständig für die Herstellung Sorge tragen. Im Erfolgsfalle führt dies zu der vermutlich kostengünstigsten Lösung. Andernfalls gilt es, entsprechende Dienstleistungen von externen Fachleuten in Anspruch zu nehmen. Je nach Kaufpreis kommen verschiedene Varianten zur Bezahlung in Betracht. Grundsätzlich gilt, dass mit steigenden Anschaffungskosten eine Barzahlung aus eigenen Mitteln, indem beispielsweise das Sparbuch oder das Tagesgeldkonto geplündert wird, zunehmend unwahrscheinlicher wird bzw. nicht mehr ohne Weiteres aus der Portokasse zu bewerkstelligen ist. Vielmehr bedarf es dann einer teilweisen Finanzierung durch einen Kredit. Wenn die Pläne für die Anschaffung eines Carports allerdings im Zuge eines Hausbaus oder der Anschaffung einer Immobilie konkrete Gestalt angenommen haben, bietet es sich an, die entsprechenden Kosten von vorn herein in der gesamten Baufinanzierung zu berücksichtigen, also in das Finanzierungsvolumen zu integrieren. Eine interessante Alternative besteht unter Umständen darin, einen bestehenden kleineren Bausparvertrag, etwa aus der Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen, für den Carport zu verwenden. Dies stellt nämlich eine wohnwirtschaftliche Verwendung im Sinne des Wohnungsbauprämiengesetzes dar. Wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, berechtigt die Verwendung des mittels Bausparen angesammelten Guthabens für einen Carport zum Erhalt der staatlichen Förderung in Form der Wohnungsbau-Prämie.

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