Freitag, 17. August 2012

Beschleunigte Tilgung bei der Anschlussfinanzierung

Riester hat gegenüber den Förderdarlehen der öffentlichen Hand den Vorzug, dass man, falls man förderberechtigt ist, jederzeit anfangen kann. Förderprogramme zur Wohneigentumsförderung wie das KfW-Wohneigentumsprogramm kann man nämlich nicht erstmalig bei der Anschlussfinanzierung beantragen, sondern nur beim ursprünglichen Bau bzw. Erwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie. Wohn-Riester, die Variante der Riester-Rente, die die Immobilienfinanzierung durch Einsatz der Altersvorsorgezulagen als Sondertilgungen schneller abbauen hilft, kann man somit beispielsweise auch in Zusammenhang mit der Anschlussfinanzierung nach Auslaufen einer  Festzinsbindungsvereinbarung erstmalig abschließen. Die zusätzliche Tilgung durch die Zulagen aus der Eigenheimrente erhält jeder, der förderberechtigt ist. Bei Arbeitnehmern und Beamten ist dies der Fall, bei Selbstständigen kann dies im Einzelfall kompliziert sein; Ansprechpartner für diesen Kundenkreis kann beispielsweise eine unabhängige Unternehmensberatung sein. Wenn man die Zulagen und gegebenenfalls weiter Steuervergünstigungen erhält, gibt es keine Einkommensgrenzen, an denen das Konzept, die staatlichen Zulagen für die private Altersvorsorge als Sondertilgungen in die private Baufinanzierung einfließen zu lassen, scheitern könnte.

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