Montag, 23. August 2010

Ratenaussetzungen

Ratenaussetzungen sind bei einem bestehenden Kredit im Falle finanzieller Engpässe eine Möglichkeit, um Zahlungsrückständen entgegenzuwirken. Wenn der Engpass kurzfristiger Natur ist, ist dies grundsätzlich die günstigere Variante im Vergleich zu der Alternative, die Kreditraten auf dem Girokonto durch Inanspruchnahme des Dispos auflaufen zu lassen. Manche Kreditinstitute sehen in ihren Vertragsbedingungen für Ratenkredite von vorn herein die mögliche Inanspruchnahme von Ratenaussetzungen durch den Kunden vor. In der Regel muss eine Ratenaussetzung jedoch bei der finanzierenden Bank oder Sparkasse beantragt werden und entsprechend von dieser genehmigt werden. Allerdings muss beachtet werden, dass eine Laufzeitverlängerung durch eine Ratenaussetzung die Zinsbelastung insgesamt erhöht und die Schulden während der beanspruchten Ratenaussetzung weiterhin in der bestehenden Höhe verzinst werden, da keine Tilgung erfolgt.

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