Mittwoch, 7. November 2012

Spekulative Finanzierung

Wem die Zinsen für seine anstehende oder zu prolongierende Baufinanzierung aktuell noch nicht niedrig genug sind, der mag sich auf das Terrain der Darlehensaufnahme in Fremdwährung begeben, sofern er sich über die damit einher gehenden Risiken im Klaren ist und diese gegebenenfalls auch finanziell schultern kann. Der Reiz einer Fremdwährungsfinanzierung liegt darin, dass gegebenenfalls noch günstigere Darlehen zur Verfügung stehen, sofern in der jeweiligen Fremdwährung das aktuelle Zinsniveau niedriger ist als hierzulande. Diesen Zinsvorteil kann man durch die Aufnahme von Finanzierungen in der entsprechenden Währung nutzen. Die Nominalverzinsung liegt entsprechend niedriger im Vergleich zu einer konventionellen Finanzierung. Andererseits kauft man sich hiermit das Risiko ein, einen höheren Betrag als die ursprüngliche Darlehensvaluta zurückzahlen zu müssen, falls sich der Wechselkurs infolge eines schwächelnden Euros nachteilig für den Kunden entwickelt. Die Variante einer Darlehensaufnahme in Fremdwährung beinhaltet für Kreditnehmer mit knappem Budget grundsätzlich zu hohe Risiken. Angesichts hierzulande ohnehin aktuell historisch niedriger Zinssätze kann eine aktuelle Finanzierung zu außerordentlich günstigen Konditionen abgeschlossen werden. Diese Konditionen noch durch Fremdwährungskredite toppen zu wollen, kann für eine private Immobilienfinanzierung schnell in falschen Geiz münden.


Weiter verbreitet waren und sind Finanzierungen mit Fremdwährungsdarlehen im betrieblichen Sektor. Der Vorteil einer niedrigen Nominalverzinsung beinhaltet auch hier das Risiko einer nachteiligen Wechselkursentwicklung. Entsprechend ist der Tilgungsbetrag als variable Komponente anzusehen. Das Wechselkursrisiko ist im Übrigen durch ein entsprechendes Risikobudget in der Finanzplanung zu berücksichtigen. Möglichkeiten, dieses zu ermitteln, beispielsweise durch den VaR-Ansatz, können idealerweise im Vorfeld mit einer Unternehmensberatung diskutiert und implementiert werden. Bilanziell werden die Risiken unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips bei einer Euro-Abwertung grundsätzlich durch das Erfordernis einer Rückstellungsbildung schlagend.

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