Dienstag, 25. Oktober 2011

Riester hat im Vergleich zu anderen Wegen, die private Altersvorsorge aufzupäppeln, zwei Vorteile: Die Riester-Förderung und eine Garantie in Höhe der eingezahlten Beiträge, die Verluste bis zum Eintritt in den Ruhestand ausschließt. Die unmittelbare Förderung (Zulagen, außerdem gegebenenfalls noch zusätzliche Steuervorteile) steht jedem zu, der eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, außerdem Beamten. Die mittelbare Förderung erhalten Ehegatten eines förderberechtigten Riester-Sparers. Die Garantie gilt zum Ende der Sparphase und umfasst alle eingezahlten Beiträge des Sparers sowie eingegangene Altersvorsorgezulagen. Das angesparte Vermögen steht als Rentenbasis für die Altersvorsorge zur Verfügung. Eine einmalige Teilauszahlung zu Rentenbeginn ist darüber hinaus auch möglich. Auch eine komplette Verwendung des Vermögens zum Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie oder zur Entschuldung einer entsprechenden Immobilienfinanzierung ist zulässig, ohne die staatliche Förderung einzubüßen. Der regelmäßige jährliche Eingang der Zulagen wird dadurch gewährleistet, dass bei dem Anbieter des Riester-Vertrages ein Dauerzulagenantrag gestellt wird. Dies sollte nicht vergessen werden, ebenso die Mitteilung von Änderungen der förderrelevanten Daten an seinen Anbieter. Über die sogenannte Günstigerprüfung wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung darüber hinaus von Amts wegen geprüft, inwieweit durch die eingezahlten Riester-Beiträge weitere Steuervorteile zum Tragen kommen. Die entsprechenden Bescheinigungen für das Finanzamt erhält man jährlich automatisch.

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