Dienstag, 25. Mai 2010

Steuerersparnis durch Riester

Wer keine Steuern gezahlt hat, bekommt auch keine zurück. Entsprechend kann es passieren, dass die sogenannte Günstigerprüfung seitens des Finanzamts ergibt, dass sich die staatliche Förderung der Riester-Rente in einem Jahr, in dem man wenig verdient hat, auf die Zulagen beschränkt. Die Zulagen erhält indessen jeder, der förderberechtigt ist und die notwendigen Beträge für seine Riester-Rente erbracht hat.

Keine Kommentare: