Dienstag, 1. September 2020

Diskrete Immobilienvermarktung mit Makler

Diskrete Vermarktung von Immobilien

Ein diskreter Immobilienverkauf ist manchmal die beste Lösung für einen Immobilienbesitzer. Dabei ist eine wirklich diskrete Immobilienvermarktung nur mit einem Makler möglich. Das liegt in erster Linie daran, dass der Immobilienspezialist die Immobilie im eigenen Namen anbietet, wodurch der Immobilienbesitzer bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages unerwähnt bleibt. Neben der Diskretion bietet die Beauftragung eines Immobilienspezialisten für den Verkauf noch weitere Vorteile mit sich.

Immobilienspezialisten wissen wo sie Inserate platzieren müssen, damit sich Interessenten schnell finden und ein reibungsloser sowie diskreter Immobilienverkauf über die Bühne gehen kann. Damit der Prozess zusätzlich beschleunigt wird, versehen Immobilienmaler jedes Inserat mit professionell erstellten Fotos, die die jeweilige Immobilie besonders attraktiv aussehen lassen. Daher melden sich schon bald erste Interessenten, deren Bonität der Immobilienspezialist als Erstes überprüft. Das ist notwendig, damit unnötige Besichtigungen vermieden werden und die Diskretion erhalten bleibt. Alle Interessenten, deren Bonität bestätigt wurde, werden zu einem Besichtigungstermin eingeladen. Speziell zu dem Termin wird die Immobilie mit speziellen Möbelstücken verziert, die sie verlockend aussehen lassen. Daher melden sich schon bald Interessenten, die den verlangten Preis zu zahlen bereit sind. Mit ihnen wird der Immobilienspezialist weitere Gespräche führen, ohne den Namen des Besitzers zu verraten. Nach dem Abschluss der Gespräche informiert er den Besitzer über deren Ergebnisse und wählt dasjenige Kaufangebot aus, welches auch dem Besitzer zusagt.

Was ist noch wichtig zu erwähnen? Wenn der Besitzer dem Immobilienmakler eine entsprechende Vollmacht erteilt, wird dieser ganz ohne Anwesenheit des Besitzers den gesamten Kauf abwickeln. Damit dieser aber gesetzmäßig abgewickelt wird, wird ein Notar zur Unterzeichnung des Vertrages benötigt. Außerdem wird der Kaufvertrag so formuliert, dass er alle Gesetze und Vorschriften erfüllt. Daher wird er garantiert unanfechtbar sein. Dabei braucht sich der Immobilienbesitzer um die Bezahlung des Maklers keine Sorgen zu machen: Dieser bekommt für seine Arbeit keine Gebühr, sondern eine Provision. Dabei wird diese nicht im Voraus, sondern erst nach der Abwicklung des Verkaufs fällig und macht nur wenige Prozente der Verkaufssumme aus. Daher wird der Immobilienmakler danach streben, die Immobilie nicht nur diskret, sondern auch zum realistischen Preis zu verkaufen. Aus demselben Grund wird der Auftraggeber den Spezialisten nach dem Erhalt der Verkaufssumme bezahlen können. Dabei wird sein Name bei Bedarf geheim gehalten. Daher rentiert sich die Beauftragung eines Maklers, wenn es darum geht, eine möglichst diskrete Immobilienvermarktung durchzuführen.