Freitag, 23. Juli 2010

Prolongation

Unter einer Prolongation versteht man allgemein die Verlängerung eines Kredites. Dieser Fall tritt dann ein, wenn der jeweilige Kredit zwar nicht durch Befristung oder vollständige Tilgung erledigt ist, jedoch die getroffene Zinsvereinbarung zwischen Kreditinstitut und Kunde ausläuft. Dies ist insbesondere bei langfristigen Darlehen, beispielsweise für eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung, regelmäßig der Fall. Eine Immobilienfinanzierung erstreckt sich in aller Regel über einen Zeitraum von rund 30 Jahren. Üblicherweise werden die Konditionen zwischen Kunde und Bank bzw. Sparkasse über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren, mitunter auch 15 Jahren, fest vereinbart. Zum Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Verhandlungen über die Zinssätze für die weitere Darlehenslaufzeit erforderlich. Es empfiehlt sich, im Zuge einer Prolongation alternative Vergleichsangebote, vorzugsweise über unabhängige Finanzdienstleister, die mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeiten, einzuholen. Das Sparpotenzial durch günstigere Konditionen übertrifft gegebenenfalls anfallende Kosten für die Ablösung des bisherigen Kreditinstituts sehr häufig deutlich.

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